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Gemeinsamer Bundesausschuss

Montag, 18. April 2011, 07:02 Uhr
Was der Gemeinsame Bundesausschuss für Aufgaben hat, erklärt die AOK Serviceleiterin für den Kyffhäuserkreis, Sylvia Molis, in einer Information für kn...

Der Gemeinsame Bundesausschuss übernimmt wichtige Aufgaben bei der Ausgestaltung der Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen. Er beschließt Richtlinien zur Sicherung der ärztlichen Versorgung und entscheidet dabei nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und der medizinischen Erkenntnisse.

Deshalb besteht dieses Gremium aus Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassenvertretern. Seit 2004 werden auch Patientenvertreter in dieses Gremium berufen. Sie haben zwar kein Stimmrecht, müssen aber angehört werden und können Anträge stellen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss legt z. B. neben dem Leistungskatalog der Kassen fest, welche Heilmittel anerkannt werden, wie die Fahrtkostenübernahme geregelt ist und welche Medikamente von der Kasse bezahlt werden dürfen. Vor diesen Entscheidungen steht immer eine Bewertung und der Nachweis des therapeutischen Nutzens.
Autor: khh

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