Freizeitpass - ein bürgerfreundliches Angebot
Mittwoch, 20. April 2011, 13:49 Uhr
Die Stadtverwaltung Sondershausen informiert, dass auch in diesem Jahr für einen bestimmten Personenkreis der Stadt Sondershausen und der eingemeindeten Ortsteile ein Freizeitpass zur Verfügung steht. Wer Anspruch hat, darüber informierte jetzt die Stadtverwaltung...
Anspruch auf diesen Freizeitpass haben:
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II,
- Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung,
- Auszubildende,
- Jugendliche, die als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind,
- Familien mit mindestens 3 Kindern,
- Erziehungsberechtigte für die Dauer des Erziehungsurlaubs und
- Jugendliche im Thüringen-Jahr.
Der Freizeitpass berechtigt den genannten Personenkreis zum ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Stadt Sondershausen in kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern.
Der Freizeitpass ist kostenlos zu den üblichen Sprechzeiten im Fachbereich 4: Soziales, Jugend und Sport (Gebäude "Schwan", Zimmer 5, bei Frau Jakob) erhältlich.
Ein entsprechender Anspruchsnachweis ist zu erbringen.
Autor: khhAnspruch auf diesen Freizeitpass haben:
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II,
- Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung,
- Auszubildende,
- Jugendliche, die als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind,
- Familien mit mindestens 3 Kindern,
- Erziehungsberechtigte für die Dauer des Erziehungsurlaubs und
- Jugendliche im Thüringen-Jahr.
Der Freizeitpass berechtigt den genannten Personenkreis zum ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Stadt Sondershausen in kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern.
Der Freizeitpass ist kostenlos zu den üblichen Sprechzeiten im Fachbereich 4: Soziales, Jugend und Sport (Gebäude "Schwan", Zimmer 5, bei Frau Jakob) erhältlich.
Ein entsprechender Anspruchsnachweis ist zu erbringen.
