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Richter Kropp: Randale beim Auswärtsspiel

Dienstag, 26. April 2011, 12:09 Uhr
Erzieherische Auflagen und Weisungen werden im Jugendstrafrecht immer beliebter. Schon vor Jahren hat das Amtsgericht Sondershausen als eines der ersten Jugendgerichte in Deutschland besondere Auflagen verhängt.


Das Lesen einer Hitlerbiographie oder der Besuch der Gedenkstätte Buchenwald oder das Putzen einer öffentlichen Toilette waren solche Maßnahmen, die in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgten. Jetzt gab es fallbezogen wieder Gelegenheit, erzieherisch auf einen 17jährigen Sondershäuser einzuwirken.

Dieser hatte am Nachmittag des 10. Mai 2009 mit einer Gruppe von 30 Freunden das Auswärtsspiel von Eintracht Sondershausen in Weimar besucht. Aus Ärger über Beschimpfungen von Fans aus Jena trat er im Fußballstadion Lindenberg gegen eine dort befindliche Bandenwerbung – Schaden bis zu 300 Euro. Auch in der Folgezeit fiel der junge Mann gegenüber Polizeibeamten durch sein provokantes Verhalten und seine später festgestellte Alkoholisierung von 1,59 Promille auf.

Auch vor Gericht war der Angeklagte nicht einsichtig, er habe mit der Sache nichts zu tun. Ein Spieler des SC Weimar 1903 konnte den Angeklagten jedoch eindeutig identifizieren. Er habe sich nur einen halben Meter vom Zuschauer entfernt befunden und auch später feststellen können, dass der junge Mann auf den Präsidenten seines Fußballclubs losgehen wollte.

Grund genug für den Sondershäuser Jugendrichter Gerald Fierenz ein Urteil wegen Sachbeschädigung auszusprechen, das inzwischen rechtskräftig geworden ist. Auch Grund genug für ihn, gegen den renitenten Angeklagten erzieherisch einzuwirken. Er hat nicht nur 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen, sondern auch den Schaden an der Bandenwerbung zu begleichen. Zudem muss er sich gegenüber den Präsidenten beider Fußballvereine für sein Verhalten entschuldigen. Es bleibt zu hoffen, dass dies dem Täter Lehre genug war.

Der Kyffhäuserkreis und die Eintracht Sondershausen brauchen solche renitente „Fans“ eigentlich nicht, gerade wenn man in der Fremde Gast ist. Ob die Eintracht gegen den Mann ein Stadionverbot verhängt hat, ist unbekannt.
Autor: nnz

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