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Anträge verlängert

Dienstag, 03. Mai 2011, 00:21 Uhr
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gestartet und die Antragsfrist wurde bis Juni verlängert. Es zeigt sich aber, dass es noch eine ganze Reihe Fragen zur Antragstellung gibt. Hier einige Tipps...

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29. März 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das war der offizielle Startschuss für bessere Chancen von bedürftigen Kindern in Deutschland. Ab jetzt kann die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an folgenden Angeboten (auch rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011) beantragt werden:
1. eintägige Ausflüge der Schule/ Kindertagesstätte
2. mehrtägige Klassenfahrten
3. Schulbedarfspaket
4. Schülerbeförderung
5. ergänzende, angemessene Lernförderung
6. gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
7. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten ö. ä.)

Antragsberechtigt sind Bezieher von SGB II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag und SGB XII- Leistungen.

Auf der Homepage des Landratsamtes stehen die entsprechenden Antragsformulare zum Herunterladen bereit. Damit Sie nicht lange suchen müssen, hier die Links dazu:

Hauptantrag:
Antrag_auf_Leistungen_fuer_Bildung_und_Teilhabe

Anlagen:
BuT-_Anlage_Lernfoerderung
BuT-_Anlage_Teihabe_am_sozialen_und_kulturellen_Leben1

Für den Antrag auf Leistungen für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. März 2011 läuft eine wichtige Frist: All die, die Leistungen für Bildung und Teilhabe nachträglich rückwirkend beantragen möchten, haben dafür bis zum 30. April 2011 Zeit (Neu jetzt bis Juni 2011). Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kindergeldzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig, sondern das Jugend- und Sozialamt. Sie können zu den üblichen Sprechtagen ihre Anträge stellen und abgeben:

Landratsamt:
Jugend- und Sozialamt
Am Schlosspark 2
99706 Sondershausen
Sprechzeiten:
Dienstag 9-12 und 13-18 Uhr sowie am Donnerstag 9-12 und 13-16 Uhr
Telefon: 03632/ 741 -550 (Fr. Burghardt) und -578 (Fr. Vollroth), Fax: 03632/ 741- 750

Jobcenter Kyffhäuserkreis
Bereich Sondershausen
Schachtstrasse 45
99706 Sondershausen
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag: 7.30-13.00 Uhr sowie am Dienstag 7.30- 18.00 Uhr
Tel: 03632/616175 (bei den jeweiligen Leistungsbearbeitern), Fax: 03466 / 363 211 190
Bereich Artern:
Sangerhäuser Str. 36
06556 Artern
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag: 7.30-13.00 Uhr sowie am Dienstag 7.30- 18.00 Uhr
Telefon: 03466/ 363113 (bei den jeweiligen Leistungsbearbeitern), Fax: 03466/ 363211190

Mehr Infos erhalten Sie auch unter in unseren beiden pdf-Dateien:
Autor: khh

Downloads:

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