Viel Luft in Tüten
Donnerstag, 05. Mai 2011, 18:15 Uhr
Lebensmittelpackungen enthalten häufig zu viel Luft. Drei von vier geprüften Packungen wiesen mehr als 30 Prozent Luft auf. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg. Gegenstand der Überprüfung waren Produkte, über die sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale beschwert hatten.
Von 30 untersuchten Proben hatten 23 mehr als 30 Prozent Luftanteil, 9 davon sogar mehr als 60 Prozent. Der Durchschnitt lag bei knapp 52 Prozent. Spitzenreiter war Nimm 2 Lolly von Storck mit 90 Prozent Luft, gefolgt von dem 3er Pack Fisherman´s Friend (88 Prozent) und den Reiskugeln Curry von Maggi mit 75 Prozent. Ein erfreuliches Ergebnis am Rande: Nur eine Beanstandung gab es bei der Füllmenge, also bei dem Vergleich des tatsächlichen und angegebenen Gewichts.
Das Ergebnis ist aus Sicht der Verbraucherzentrale ein schlechtes Zeugnis für die Hersteller. Mit hohen Luftanteilen wird mehr Inhalt vorgetäuscht als tatsächlich in der Packung ist. 30 Prozent Luftanteil gelten als Richtmaß zur Beurteilung von Luftpackungen. Bei höheren Werten ist von Mogelpackungen auszugehen, es sei denn der Freiraum ist produktbedingt oder technisch unumgänglich. Dies war aber bei den Proben nicht erkennbar. Die Verpackungsgestaltung ist ein wichtiges Marketinginstrument, die Größe von Verpackungen hat oft entscheidenden Einfluss auf das Kaufverhalten.
Luftpackungen wirken sich nach Überzeugung der Verbraucherzentrale negativ auf die Umwelt aus. Ressourcen würden verschwendet, überflüssiger Verpackungsmüll werde produziert und der Transport der Lebensmittel werde weniger effizient. An die Füllmenge angepasste Packungen könnten deshalb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Verbraucherzentrale möchte mit der Untersuchung die Hersteller zum Umdenken bewegen. Das wäre ein Erfolg für Verbraucher und Umwelt.
Die Untersuchung führte die Eichdirektion Nord in Hamburg durch, im Eichamt in Fellbach wurden die Röntgenbilder aufgenommen. Die Eichdirektion Nord hat zu den beanstandeten Produkten Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Hersteller haben dabei die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
Zwei weitere Warengruppen, die nicht untersucht wurden, über die sich aber viele Verbraucher bei der Verbraucherzentrale beschweren, sindTee in Teebeuteln und Kosmetika.
Ganz aktuell hat ein Verbraucher das Produkt Yogi Tea von der Golden Temple Natural Products GmbH reklamiert. In der Umverpackung sind 15 Teebeutel abgefüllt. Das Bild links zeigt wie viel Luftraum in der Packung bleibt. Es hätten deutlich mehr Teebeutel in der Schachtel Platz. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass in Konkurrenzprodukten in einer ähnlichen Umverpackung ohne Probleme 20 Teebeutel untergebraucht sind. Das Produkt wird zur Überprüfung an die Eichdirektion weitergeleitet.
Besonders häufig beschweren sich Verbraucher über Luftpackungen bei Kosmetika. Häufig sind Hohlräume oder doppelte Böden in den Verpackungen vorhanden. Sind Tiegel zusätzlich in Umverpackungen wie Pappschachteln abgepackt, sind diese oft grundlos überdimensioniert. Das Bild links, das uns das Eichamt Fellbach zur Verfügung gestellt, zeigt das Beispiel SOS pickel stopp der Dr. Scheller Cosmetics AG: In den Pappkarton würden locker zwei Tuben anstatt einer passen.
Leider sind die gesetzlichen Vorgaben für Kosmetika so lasch, dass solchen Luftpackungen Tür und Tor geöffnet ist. Eine Innenpackung (Tiegel, Tube etc.) darf beispielsweise je nach Gewicht bis zu dreimal so groß sein wie die Füllmenge. Der Hersteller kann auch auf die Umverpackung die Innenpackung in natürlicher Größe abbilden, um eine Beanstandung zu verhindern. Viele Verbraucher verstehen diesen versteckten Hinweis nicht oder übersehen ihn leicht.
Autor: nnzVon 30 untersuchten Proben hatten 23 mehr als 30 Prozent Luftanteil, 9 davon sogar mehr als 60 Prozent. Der Durchschnitt lag bei knapp 52 Prozent. Spitzenreiter war Nimm 2 Lolly von Storck mit 90 Prozent Luft, gefolgt von dem 3er Pack Fisherman´s Friend (88 Prozent) und den Reiskugeln Curry von Maggi mit 75 Prozent. Ein erfreuliches Ergebnis am Rande: Nur eine Beanstandung gab es bei der Füllmenge, also bei dem Vergleich des tatsächlichen und angegebenen Gewichts.
Das Ergebnis ist aus Sicht der Verbraucherzentrale ein schlechtes Zeugnis für die Hersteller. Mit hohen Luftanteilen wird mehr Inhalt vorgetäuscht als tatsächlich in der Packung ist. 30 Prozent Luftanteil gelten als Richtmaß zur Beurteilung von Luftpackungen. Bei höheren Werten ist von Mogelpackungen auszugehen, es sei denn der Freiraum ist produktbedingt oder technisch unumgänglich. Dies war aber bei den Proben nicht erkennbar. Die Verpackungsgestaltung ist ein wichtiges Marketinginstrument, die Größe von Verpackungen hat oft entscheidenden Einfluss auf das Kaufverhalten.
Luftpackungen wirken sich nach Überzeugung der Verbraucherzentrale negativ auf die Umwelt aus. Ressourcen würden verschwendet, überflüssiger Verpackungsmüll werde produziert und der Transport der Lebensmittel werde weniger effizient. An die Füllmenge angepasste Packungen könnten deshalb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Verbraucherzentrale möchte mit der Untersuchung die Hersteller zum Umdenken bewegen. Das wäre ein Erfolg für Verbraucher und Umwelt.
Die Untersuchung führte die Eichdirektion Nord in Hamburg durch, im Eichamt in Fellbach wurden die Röntgenbilder aufgenommen. Die Eichdirektion Nord hat zu den beanstandeten Produkten Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Hersteller haben dabei die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
Zwei weitere Warengruppen, die nicht untersucht wurden, über die sich aber viele Verbraucher bei der Verbraucherzentrale beschweren, sindTee in Teebeuteln und Kosmetika.
Ganz aktuell hat ein Verbraucher das Produkt Yogi Tea von der Golden Temple Natural Products GmbH reklamiert. In der Umverpackung sind 15 Teebeutel abgefüllt. Das Bild links zeigt wie viel Luftraum in der Packung bleibt. Es hätten deutlich mehr Teebeutel in der Schachtel Platz. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass in Konkurrenzprodukten in einer ähnlichen Umverpackung ohne Probleme 20 Teebeutel untergebraucht sind. Das Produkt wird zur Überprüfung an die Eichdirektion weitergeleitet.
Besonders häufig beschweren sich Verbraucher über Luftpackungen bei Kosmetika. Häufig sind Hohlräume oder doppelte Böden in den Verpackungen vorhanden. Sind Tiegel zusätzlich in Umverpackungen wie Pappschachteln abgepackt, sind diese oft grundlos überdimensioniert. Das Bild links, das uns das Eichamt Fellbach zur Verfügung gestellt, zeigt das Beispiel SOS pickel stopp der Dr. Scheller Cosmetics AG: In den Pappkarton würden locker zwei Tuben anstatt einer passen.
Leider sind die gesetzlichen Vorgaben für Kosmetika so lasch, dass solchen Luftpackungen Tür und Tor geöffnet ist. Eine Innenpackung (Tiegel, Tube etc.) darf beispielsweise je nach Gewicht bis zu dreimal so groß sein wie die Füllmenge. Der Hersteller kann auch auf die Umverpackung die Innenpackung in natürlicher Größe abbilden, um eine Beanstandung zu verhindern. Viele Verbraucher verstehen diesen versteckten Hinweis nicht oder übersehen ihn leicht.
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