Neues aus dem Kreisausschuss (1)
Mittwoch, 11. Mai 2011, 19:33 Uhr
Im ersten Teil unseres Berichtes geht es um die Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege im Kyffhäuserkreis und die 5. Neufassung der Schülerbeförderungssatzung...
Zuerst ging es um die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege im Kyffhäuserkreis:
Im novellierten Kindertagesstätteneinrichtungsgesetz des Freistaates Thüringen (ThürKitaG) für ist der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege für jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt festgelegt. Deshalb sollen die Kostenbeiträge rechtzeitig in dieser Satzung geregelt werden, so die Kreisverwaltung in der Begründung.
Die in den Kostenbeitragstabellen festgesetzten Beiträge für Kindertagespflege sind vom Jugendamt Kyffhäuserkreis kalkuliert.
Als Grundlage wurden der vom Freistaat Thüringen festgelegte Aufwendungsersatz bei Kindertagespflege und die Durchschnittswerte der Kostenübernahme der Kostenbeiträge bei Kindern in Tageseinrichtungen genutzt. Betroffen sind im Kyffhäuserkreis gerade mal 5 bis 10 Kinder.
Die Kindertagespflege soll kein Konkurrenzangebot zur Kindertagesstätte darstellen. Aus diesem Grund sollen die Elternbeiträge auch nicht niedriger sein als der Kreisdurchschnitt. Deshalb liegt der Kostensatz für Kinder unter drei Jahre niedriger, als der der über Dreijährigen. Das hatte Bad Frankenhausens Bürgermeister Matthias Strejc (SPD) ursprünglich verwundert, ist das Verhältnis in den Kindertagsstätten eigentlich genau andersherum.
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig, die Beschlussvorlage dem Kreistag vorzulegen.
Nicht ganz so harmonisch ging es bei der 5. Neufassung der Schülerbeförderungssatzung des Kyffhäuserkreises zu. Sigrid Rößner (Die Linke) bemängelte, dass ältere Schulpflichtige (über 18 Jahre) ohne eigenes Einkommen stärker an den Beförderungskosten beteiligen sollen.
Der Kreisausschuss empfahl bei vier Ja-Stimmen und zwei Nein- Stimmen, die Beschlussvorlage dem Kreistag vorzulegen.
Autor: khhZuerst ging es um die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege im Kyffhäuserkreis:
Im novellierten Kindertagesstätteneinrichtungsgesetz des Freistaates Thüringen (ThürKitaG) für ist der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege für jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt festgelegt. Deshalb sollen die Kostenbeiträge rechtzeitig in dieser Satzung geregelt werden, so die Kreisverwaltung in der Begründung.
Die in den Kostenbeitragstabellen festgesetzten Beiträge für Kindertagespflege sind vom Jugendamt Kyffhäuserkreis kalkuliert.
Als Grundlage wurden der vom Freistaat Thüringen festgelegte Aufwendungsersatz bei Kindertagespflege und die Durchschnittswerte der Kostenübernahme der Kostenbeiträge bei Kindern in Tageseinrichtungen genutzt. Betroffen sind im Kyffhäuserkreis gerade mal 5 bis 10 Kinder.
Die Kindertagespflege soll kein Konkurrenzangebot zur Kindertagesstätte darstellen. Aus diesem Grund sollen die Elternbeiträge auch nicht niedriger sein als der Kreisdurchschnitt. Deshalb liegt der Kostensatz für Kinder unter drei Jahre niedriger, als der der über Dreijährigen. Das hatte Bad Frankenhausens Bürgermeister Matthias Strejc (SPD) ursprünglich verwundert, ist das Verhältnis in den Kindertagsstätten eigentlich genau andersherum.
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig, die Beschlussvorlage dem Kreistag vorzulegen.
Nicht ganz so harmonisch ging es bei der 5. Neufassung der Schülerbeförderungssatzung des Kyffhäuserkreises zu. Sigrid Rößner (Die Linke) bemängelte, dass ältere Schulpflichtige (über 18 Jahre) ohne eigenes Einkommen stärker an den Beförderungskosten beteiligen sollen.
Der Kreisausschuss empfahl bei vier Ja-Stimmen und zwei Nein- Stimmen, die Beschlussvorlage dem Kreistag vorzulegen.
