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Zu Unrecht im Ein-Euro-Job?

Donnerstag, 19. Mai 2011, 18:06 Uhr
Tariflohn statt Hungerlohn: Wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen unzulässigen Ein-Euro-Job vermittelt bekommt, dann stehen seine Chancen gut, den üblichen Lohn nachgezahlt zu bekommen. Darauf hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt Nordthüringen hingewiesen...


Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes (Az: B 14 AS 98/10 R) steht Ein-Euro-Jobbern der Tariflohn zu, wenn ihre Arbeit – anders als vom Gesetzgeber verlangt – dazu geeignet ist, eine reguläre Stelle zu verdrängen.

„Ursprünglich sollten Ein-Euro-Jobs dazu dienen, Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen. Dazu gehört auch, dass nur in Extra-Jobs vermittelt werden darf. Stellen also, die es sonst so nicht geben würde“, sagt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordthüringen, Wilfried Grams. „Es ist übel, wenn die Ein-Euro-Jobber als Ersatz-Arbeitskräfte gegen reguläre Jobs eingesetzt werden. Dann also, wenn die Arbeitgeber eigentlich ordentliche Arbeitsplätze schaffen müssten“, sagt Wilfried Grams.

„Hier wird Schindluder getrieben – zu Lasten von Langzeitarbeitslosen. Aber auch auf Kosten von regulär Beschäftigten“, kritisiert der IG BAU-Bezirksvorsitzende: „Umso besser, dass das Bundessozialgericht dem nun einen Riegel vorgeschoben hat.“ Nach Ansicht der IG BAU haben die Richter damit ins Schwarze getroffen: Der Bundesrechnungshof gehe davon aus, dass etwa der Hälfte aller Ein-Euro-Jobs die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehle.

Betroffenen rät Wilfried Grams, sich darüber zu informieren, ob sie Widerspruch einlegen können: „Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Ein-Euro-Jobs hat, sollte schnellstmöglich Widerspruch einlegen.“ Mitgliedern unter ihnen rät er, schnell das Gespräch mit den Rechtsschutz-Experten der IG BAU zu suchen.
Autor: nnz

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