Anklage gegen Familienvater
Dienstag, 24. Mai 2011, 07:55 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen einen 36-jährigen Mann aus Nordhausen wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruch Anklage zu der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mühlhausen erhoben. Hier die Einzelheiten...
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den späten Abendstunden des 17. Dezember 2010 seine damals 33-jährige schwangere Geliebte auf einem Parkplatz an der Leipziger Straße in Niedersachswerfen totgeschlagen zu haben. Mit massiven Schlägen und Tritten gegen Kopf, Hals und Oberkörper der jungen Frau soll er ihr schwerste Verletzungen zugefügt haben, an deren Folge sie verstarb. Anschließend soll er den Leichnam in den nahe gelegenen Fluss gezogen und mit Zweigen abgedeckt haben.
Die Leiche wurde am 23. Dezember nach intensiven Ermittlungen der Nordhäuser Kripo und der Staatsanwaltschaft Mühlhausen aufgefunden. Unter dem Druck der Ermittlungsergebnisse hatte der Angeklagte die Polizeibeamten zu dem Fundort des Leichnams geführt. Zum Motiv des Angeklagten haben die Ermittlungen ergeben, dass der seit 2007 verheiratete Angeklagte mehrere außereheliche Beziehungen, unter anderem zu der Getöteten, unterhalten hat. Mit dem Tatopfer hat er sich außerdem Weihnachten 2009 verlobt. Anfang September 2010 soll ihm die junge Frau mitgeteilt haben, dass sie schwanger von ihm ist.
Die durchgeführte Sektion hat dies bestätigt. Die Getötete war mit einem männlichen Fötus im 6. Monat schwanger. Der Angeklagte zog sich zunächst von seiner Geliebten zurück. Am 17. Dezember soll es schließlich in der Wohnung der später Getöteten in Diedorf ein Zusammentreffen und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben haben. Im Laufe des Abends soll die Getötete jedoch darauf bestanden haben, zu der Ehefrau des Angeklagten zu fahren, um klare Verhältnisse zu schaffen.
Der Angeklagte, der sich nunmehr offensichtlich unter Druck gesetzt fühlte, soll sich in dieser Situation zur Tötung seiner Geliebten entschlossen haben, um sowohl seine Ehe als auch seine weiteren Beziehungen zu retten. Der bisher wegen mehrerer kleinerer Eigentumsdelikte strafrechtlich in Erscheinung getretene Angeklagte ist von Beruf Maurer und hat mit seiner Ehefrau zwei Töchter. Zum Tatzeitpunkt war er arbeitslos.
Er befindet sich seit seiner Festnahme am 23. Dezember in Untersuchungshaft. Ein Geständnis hat der Angeklagte bisher nicht abgelegt. Der Tatverdacht beruht maßgeblich auf der Auswertung von Tatortspuren, den Angaben von Zeugen, dem rechtsmedizinischen Gutachten und der Analyse der Telekommunikation zwischen dem Angeklagten und dem Tatopfer. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Anhaltspunkte dafür, dass er zum Zeitpunkt der Tat in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt war, haben sich bislang nicht ergeben. Näheres muss jedoch der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben.
Autor: nnzDem Angeklagten wird vorgeworfen, in den späten Abendstunden des 17. Dezember 2010 seine damals 33-jährige schwangere Geliebte auf einem Parkplatz an der Leipziger Straße in Niedersachswerfen totgeschlagen zu haben. Mit massiven Schlägen und Tritten gegen Kopf, Hals und Oberkörper der jungen Frau soll er ihr schwerste Verletzungen zugefügt haben, an deren Folge sie verstarb. Anschließend soll er den Leichnam in den nahe gelegenen Fluss gezogen und mit Zweigen abgedeckt haben.
Die Leiche wurde am 23. Dezember nach intensiven Ermittlungen der Nordhäuser Kripo und der Staatsanwaltschaft Mühlhausen aufgefunden. Unter dem Druck der Ermittlungsergebnisse hatte der Angeklagte die Polizeibeamten zu dem Fundort des Leichnams geführt. Zum Motiv des Angeklagten haben die Ermittlungen ergeben, dass der seit 2007 verheiratete Angeklagte mehrere außereheliche Beziehungen, unter anderem zu der Getöteten, unterhalten hat. Mit dem Tatopfer hat er sich außerdem Weihnachten 2009 verlobt. Anfang September 2010 soll ihm die junge Frau mitgeteilt haben, dass sie schwanger von ihm ist.
Die durchgeführte Sektion hat dies bestätigt. Die Getötete war mit einem männlichen Fötus im 6. Monat schwanger. Der Angeklagte zog sich zunächst von seiner Geliebten zurück. Am 17. Dezember soll es schließlich in der Wohnung der später Getöteten in Diedorf ein Zusammentreffen und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben haben. Im Laufe des Abends soll die Getötete jedoch darauf bestanden haben, zu der Ehefrau des Angeklagten zu fahren, um klare Verhältnisse zu schaffen.
Der Angeklagte, der sich nunmehr offensichtlich unter Druck gesetzt fühlte, soll sich in dieser Situation zur Tötung seiner Geliebten entschlossen haben, um sowohl seine Ehe als auch seine weiteren Beziehungen zu retten. Der bisher wegen mehrerer kleinerer Eigentumsdelikte strafrechtlich in Erscheinung getretene Angeklagte ist von Beruf Maurer und hat mit seiner Ehefrau zwei Töchter. Zum Tatzeitpunkt war er arbeitslos.
Er befindet sich seit seiner Festnahme am 23. Dezember in Untersuchungshaft. Ein Geständnis hat der Angeklagte bisher nicht abgelegt. Der Tatverdacht beruht maßgeblich auf der Auswertung von Tatortspuren, den Angaben von Zeugen, dem rechtsmedizinischen Gutachten und der Analyse der Telekommunikation zwischen dem Angeklagten und dem Tatopfer. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Anhaltspunkte dafür, dass er zum Zeitpunkt der Tat in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt war, haben sich bislang nicht ergeben. Näheres muss jedoch der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben.
