Testphase beginnt
Freitag, 03. Juni 2011, 00:04 Uhr
Der neue elektronische Aufenthaltstitel löst ab 01.09.2011 die Aufenthaltstitel als Klebeetikett, die Aufenthaltskarte, die Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform weitestgehend ab und stellt den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern die elektronischen Funktionen bereit, die auch der neue Personalausweis beinhaltet. Seit Mittwoch läuft die Testphase im Kyffhäuserkreis...
Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels erfüllt Deutschland die Herausforderungen der Europäischen Union in Bezug auf die Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten für die kommenden Jahre. Grundlage hierfür sind die EU-Verordnungen Nr.: 1030/2002 und Nr.: 380/2008.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird in Kreditkartengröße produziert. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der neben personenbezogenen Daten auch die biometrischen Daten, wie Lichtbild und Fingerabdrücke sowie Nebenbestimmungen, etwa zur Ausübung der Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit, speichert.
Ziel ist es, die Aufenthaltstitel in der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen.
Wie auch der neue Personalausweis dem deutschen Bürger, eröffnet der elektronische Aufenthaltstitel dem ausländischen Mitbürger die Möglichkeit der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltung.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis, elektronische Unterschriftsfunktion) ist freiwillig und kann auf Wunsch des Inhabers ein- beziehungsweise ausgeschalten werden.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 30.04.2021 ihre Gültigkeit.
Zur Vorbereitung der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels waren eine Reihe von technischen Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Antrags- und Bestellarbeitsplätze wurden mit der entsprechenden Hard- und Software ausgestattet. Die Ausländerbehörde ist somit in der Lage an der geplanten Testphase, in der Zeit vom 01.06. bis 29.07.2011, teilzunehmen.
Autor: khhMit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels erfüllt Deutschland die Herausforderungen der Europäischen Union in Bezug auf die Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten für die kommenden Jahre. Grundlage hierfür sind die EU-Verordnungen Nr.: 1030/2002 und Nr.: 380/2008.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird in Kreditkartengröße produziert. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der neben personenbezogenen Daten auch die biometrischen Daten, wie Lichtbild und Fingerabdrücke sowie Nebenbestimmungen, etwa zur Ausübung der Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit, speichert.
Ziel ist es, die Aufenthaltstitel in der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen.
Wie auch der neue Personalausweis dem deutschen Bürger, eröffnet der elektronische Aufenthaltstitel dem ausländischen Mitbürger die Möglichkeit der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltung.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis, elektronische Unterschriftsfunktion) ist freiwillig und kann auf Wunsch des Inhabers ein- beziehungsweise ausgeschalten werden.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 30.04.2021 ihre Gültigkeit.
Zur Vorbereitung der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels waren eine Reihe von technischen Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Antrags- und Bestellarbeitsplätze wurden mit der entsprechenden Hard- und Software ausgestattet. Die Ausländerbehörde ist somit in der Lage an der geplanten Testphase, in der Zeit vom 01.06. bis 29.07.2011, teilzunehmen.
