Ein Viertel war "auffällig"
Freitag, 17. Juni 2011, 11:09 Uhr
In Thüringen sind in der vergangenen Woche Gebäuderreinigerfirmen durch den Zoll auf Schwarzarbeit kontrolliert worden. Rund ein Viertel davon war laut Zoll "auffällig"...
In Thüringen prüften die Zöllnerinnen und Zöllner 80 und befragten 547 Arbeitnehmer nach ihren tatsächlichen Einkommen und Arbeitsbedingungen. Bei rund 25 Prozent der geprüften Firmen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. In zehn Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 7 Euro nicht gezahlt haben.
In sechs Fällen kamen die Arbeitgeber ihrer Sofortmeldepflicht an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nicht nach. In weiteren sieben Fällen gab es Hinweise, dass Arbeitgeber weitere tarifliche Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigungsgewerbe nicht eingehalten haben. Hierzu zählen die Urlaubsdauer, Urlaubsentgelt und Überstundenzuschläge.
29 Anhaltspunkte auf mögliche Rechtsverstöße erhielten die Zöllnerinnen und Zöllner auf Grund der 547 Personenbefragungen (rund 4%). Bei insgesamt sieben Arbeitnehmern besteht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs. Die betroffenen Firmen und Personen müssen nun mit einer Anzeige rechnen.
Autor: nnzIn Thüringen prüften die Zöllnerinnen und Zöllner 80 und befragten 547 Arbeitnehmer nach ihren tatsächlichen Einkommen und Arbeitsbedingungen. Bei rund 25 Prozent der geprüften Firmen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. In zehn Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 7 Euro nicht gezahlt haben.
In sechs Fällen kamen die Arbeitgeber ihrer Sofortmeldepflicht an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nicht nach. In weiteren sieben Fällen gab es Hinweise, dass Arbeitgeber weitere tarifliche Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigungsgewerbe nicht eingehalten haben. Hierzu zählen die Urlaubsdauer, Urlaubsentgelt und Überstundenzuschläge.
29 Anhaltspunkte auf mögliche Rechtsverstöße erhielten die Zöllnerinnen und Zöllner auf Grund der 547 Personenbefragungen (rund 4%). Bei insgesamt sieben Arbeitnehmern besteht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs. Die betroffenen Firmen und Personen müssen nun mit einer Anzeige rechnen.
