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Anklage wegen Mordes erhoben

Freitag, 08. Juli 2011, 07:32 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen einen 20-jährigen Mann aus Nordhausen Anklage zu dem Landgericht Mühlhausen erhoben. Ihm wird Mord und Raub vorgeworfen. Und wir haben die Einzelheiten...


Der zum Tatzeitpunkt 19-Jährige soll sich am 8. Januar zu der Wohnung seines späteren Tatopfers in die Ostrower Straße 16 in Nordhausen begeben haben, um von dem später Getöteten Geld zu erpressen. Nachdem das Tatopfer die Wohnungstür öffnete, soll ihm der Angeklagte sofort ein Wurfmesser mit einer Klingenlänge von rund 14 cm vor den Körper gehalten und die Herausgabe von Geld gefordert haben.

Als der Bedrohte dieser Aufforderung nicht nachkam, soll ihm der Angeklagte zunächst das Messer in den Hals gestochen haben. Weil sich das Opfer weiterhin zur Wehr setzte und herumschrie, soll sich der Angeklagte in dieser Situation entschlossen haben, den 52-Jährigen zu töten. Mit einer Vielzahl von Messerstichen in den Körper, den Hals und den Kopf tötete er den Mann.

Der Angeklagte soll sich zur Tötung entschlossen haben, um zu verhindern, dass der geplante Raub durch den Geschädigten zur Anzeige gebracht wird. Der Angeklagte, der sich seit dem 12. Januar in Untersuchungshaft befindet, hat den Tatvorwurf im Wesentlichen eingestanden. Der Angeklagte kannte sein Tatopfer.

Bereits am 17.11.2010 soll er dem Mann, ebenfalls mit vorgehaltenem Messer, 350 Euro abgenötigt haben. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt arbeitslos und lebte bei Freunden oder in einer Obdachlosenunterkunft. Einen Beruf hat er nicht erlernt.

In der Vergangenheit ist er bereits mehrfach wegen verschiedener Delikte, unter anderem auch wegen gefährlicher Körperverletzung, strafrechtlich in Erscheinung getreten. Ein in Auftrag gegebenes forensisches Gutachten kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt weder aufgehoben noch eingeschränkt gewesen ist.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten, da es sich um einen Heranwachsenden handelt, im Höchstfall eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Autor: nnz

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