Weniger "eingebuchtet"
Dienstag, 12. Juli 2011, 10:14 Uhr
Im Jahr 2010 standen nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 26 725 Personen wegen einer Straftat oder einem Vergehen vor einem Thüringer Gericht. Das waren 1 814 Personen bzw. 6,4 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Von den Einzelheiten sind Sie wie immer nur einen Klick entfernt...
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 20 765 Angeklagte rechtskräftig verurteilt, das heißt, gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln (bei Jugendstrafe) verhängt. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, also 14 Jahre oder älter, ist.
Sowohl die Zahl der Abgeurteilten als auch die der Verurteilten waren im Jahr 2010 so gering, wie noch nie seit Einführung der Thüringer Strafverfolgungsstatistik im Jahr 1997. In den letzten zehn Jahren sank die Zahl der Verurteilten um 20 Prozent. In weiteren 955 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 4 947 Fällen wurde das Verfahren eingestellt und von einer Strafe abgesehen, gegen 58 Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen. Die Verurteilungsquote betrug 77,7 Prozent.
Autor: nnzWie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 20 765 Angeklagte rechtskräftig verurteilt, das heißt, gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln (bei Jugendstrafe) verhängt. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, also 14 Jahre oder älter, ist.
Sowohl die Zahl der Abgeurteilten als auch die der Verurteilten waren im Jahr 2010 so gering, wie noch nie seit Einführung der Thüringer Strafverfolgungsstatistik im Jahr 1997. In den letzten zehn Jahren sank die Zahl der Verurteilten um 20 Prozent. In weiteren 955 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 4 947 Fällen wurde das Verfahren eingestellt und von einer Strafe abgesehen, gegen 58 Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen. Die Verurteilungsquote betrug 77,7 Prozent.

