Strengere Förderkriterien für Gründer
Donnerstag, 14. Juli 2011, 13:55 Uhr
Arbeitslose Existenzgründer müssen ihre Gründung künftig frühzeitiger und gründlicher vorbereiten, wenn sie Fördergeld vom Staat erhalten wollen. Das berichtet der Leiter des regionalen Service-Center der IHK in Nordhausen, Udo Rockmann. Erläuterungen haben wir für Sie auch parat...
Die Arbeitsagenturen können so besser und individueller abwägen sowie öffentliche Gelder zielgerichteter in Erfolg versprechende Gründungsprojekte gelenkt werden. Hintergrund ist, dass immer mehr Arbeitslose sich unzureichend auf die unternehmerische Selbstständigkeit vorbereiten: Eine Zwischenauswertung des neuen DIHK-Existenzgründerreports zeigt, dass über 40 Prozent der arbeitslosen Gründer über keine klare Geschäftsidee verfügen.
Ab Herbst 2011 soll der Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt werden – bislang haben Arbeitslose hierauf einen Rechtsanspruch. Zudem müssen Existenzgründer bei Antragstellung künftig noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorweisen, bislang sind es nur 90 Tage. Dritte Neuerung: Die Phase der Maximalförderung, in welcher der Gründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro erhält, wird von neun auf sechs Monate verkürzt – die zweite Phase, in der der Gründer nur noch die 300 Euro bezieht, dagegen von sechs auf neun Monate verlängert.
Autor: nnzDie Arbeitsagenturen können so besser und individueller abwägen sowie öffentliche Gelder zielgerichteter in Erfolg versprechende Gründungsprojekte gelenkt werden. Hintergrund ist, dass immer mehr Arbeitslose sich unzureichend auf die unternehmerische Selbstständigkeit vorbereiten: Eine Zwischenauswertung des neuen DIHK-Existenzgründerreports zeigt, dass über 40 Prozent der arbeitslosen Gründer über keine klare Geschäftsidee verfügen.
Ab Herbst 2011 soll der Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt werden – bislang haben Arbeitslose hierauf einen Rechtsanspruch. Zudem müssen Existenzgründer bei Antragstellung künftig noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorweisen, bislang sind es nur 90 Tage. Dritte Neuerung: Die Phase der Maximalförderung, in welcher der Gründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro erhält, wird von neun auf sechs Monate verkürzt – die zweite Phase, in der der Gründer nur noch die 300 Euro bezieht, dagegen von sechs auf neun Monate verlängert.
