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Richter Kropp: Kein schönes Mietverhältnis

Mittwoch, 20. Juli 2011, 10:26 Uhr
Das Verhältnis zwischen Nachbarn oder Mietern ist vielfach gestört. Da werden Abfälle über die Gartenmauer geworfen oder wüste Drohungen ausgestoßen. Mit einem besonderen Mietverhältnis hatte es jetzt das Amtsgericht Sondershausen zu tun...


In Sondershausen leben ein Mieter und seine Vermieter, ein Ehepaar, im Streit. Hintergrund sind titulierte Forderungen aus dem Mietverhältnis zu Gunsten der Vermieter in Höhe von 13.000 Euro gegen den Mieter. Eine Vollstreckung hatte bislang keinen Erfolg, zumal der Mieter pleite ist und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Gleichwohl betrieben die Vermieter die Vollstreckung weiter, da sich Jagdwaffen im Besitz des Mieters befinden. Am 21. September 2010 rief der Mieter bei den Vermietern in Sondershausen an. Als die Vermieterin den Anruf entgegen nahm, äußerte der Mieter in gekünstelt gebrochenem Deutsch: „Ich schneiden Kopf ab, wenn das nicht aufhört!“

Diesem Anruf folgten dann weitere, etwa 10 bis 15 Anrufe, teils mehrmals täglich, durch den Mieter, wobei dieser bedrohliche und beschimpfende Äußerungen, wie „Gauner“ und „Kopf ab, wenn das nicht aufhört“, von sich gab. Dem subjektiven Empfinden der Vermieter nach gingen die Anrufe in der Häufigkeit zum nahenden Verhandlungstermin hin zurück.

Wegen Bedrohung hatte das Amtsgericht Sondershausen einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro erlassen, der angeklagte Mieter hatte hiergegen Einspruch eingelegt. Vor Gericht trug er vor, dass er die Anrufe nicht getätigt habe. Das Gericht glaubte aber den Vermietern, welche sehr sachlich und zurückhaltend auftraten.

Strafrichter Gerald Fierenz verurteilte den Mieter zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro. Der vorbestrafte Mann hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt. So wird der Streit zwischen Mieter und Vermieter noch die nächste Instanz beschäftigen. Die Mietschulden sind bislang nicht bezahlt worden, dies war aber auch nicht Thema dieser amtsgerichtlichen Verhandlung.
Autor: nnz

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