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Richter Kropp: Unfall mit Folgen

Mittwoch, 03. August 2011, 09:18 Uhr
Das Gesetz und die Rechtsprechung sind hier eindeutig: Es muss im Regelfall eine angemessene Zeit gewartet werden, sollte niemand erscheinen, geht man zur Polizei. Auf keinen Fall genügt es, bloß einen Zettel zurückzulassen und zu hoffen, der Fahrer des geschädigten Wagens werde diesen dann auch finden. Ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen zeigt wie es bei einem Verkehrsunfall auch zugehen kann...


Am 3. Oktober des vergangenen Jahres, exakt 12.17 Uhr, war eine 17jährige Frau als Beifahrerin in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der Fahrer des Autos, in dem sie sich befand, hatte beim Rangieren das hinter ihm befindliche Fahrzeug angefahren und dort nicht unerheblichen Sachschaden angerichtet. Während der Geschädigte ausstieg, rührte sich aus dem Fahrzeug der Angeklagten zunächst niemand. Der Fahrer musste vom Geschädigten erst zum Aussteigen aufgefordert werden.

In die Diskussion über den angerichteten Schaden, den der Fahrer zunächst nicht wahrhaben wollte, mischte sich dann auch die Angeklagte ein. Sie ging den Geschädigten an mit der Formulierung: „Du Arsch, reg Dich nicht so auf, die paar Kratzer gehen mit Politur wieder weg!“. Auf die Entgegnung, sie solle sich da raus halten, stieg sie wieder in ihr Fahrzeug ein und winkte den Fahrer zu sich heran. Nach einer kurzen Besprechung stieg auch der Fahrer ein und brauste mit der Angeklagten davon, ohne die erforderlichen Daten dem Geschädigten zu überlassen.

Dass man sich als nicht direkt an einem Unfall Beteiligte so nicht verhält, ist offensichtlich. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte darauf hin Anklage wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Sondershausen erhoben. Sie habe zum Geschädigten nur gesagt, „Bleib cool, Alter“, so die wegen Körperverletzung vorbestrafte Frau vor Gericht.

Durch Zeugenaussagen wurde sie überführt und durch Jugendrichter Gerald Fierenz aufgrund eindeutiger Zeugenaussagen zur Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden.

Nur am Rande notiert: Der Geschädigte war 66 Jahre alt. Offensichtlich haben manche jungen Leute keinen Respekt vor älteren Menschen mehr und wissen auch nicht, wie man sich in Unfallmomenten richtig verhält.
Autor: nnz

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