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Richter Kropp: Auto gegen Roller

Montag, 08. August 2011, 10:07 Uhr
Sie gehören zu den schlimmsten Verfahren, die ein Strafrichter am Amtsgericht zu verhandeln hat: Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang, fahrlässige Tötungen. Hierbei steht ein Täter im Mittelpunkt, dessen Verschulden meist gering ist, und ein Opfer, das nicht mehr für sich sprechen kann...


So auch wieder am 12. August des vergangenen Jahres. Gegen 14:20 Uhr fuhr der 53jährige Angeklagte mit seinem Lkw auf der Waldstraße in Sondershausen aus dem dortigen Gewerbegebiet in Richtung der Kreuzung Jechaer Weg/Waldstraße. An der Kreuzung befindet sich für den aus der Waldstraße kommenden Verkehr das Verkehrszeichen 206, „Halt! Vorfahrt gewähren“.

Zu dieser Zeit näherte sich der 62jährige auf dem Jechaer Weg aus Richtung Berka kommend mit einem Roller (Moped) der Kreuzung. Der Angeklagte hielt an der Kreuzung an. Er schaute nach links, weil sich dort auch eine Werksausfahrt befindet, schaute zur Gegenseite und schaute nach rechts. Zu dieser Zeit erkannte er ein anderes Fahrzeug, das aus seiner Sicht noch weit genug entfernt war. Nachdem er noch mal kurz nach links schaute, fuhr er in den Kreuzungsbereich ein, wobei er offensichtlich den sich von rechts nähernden Roller übersah.

Der Angeklagte nahm gerade noch einen Schatten wahr, als er auch schon den Geschädigten frontal erfasste. Der Geschädigte wurde noch gegen zwei im Gegenverkehr befindliche Fahrzeuge geschleudert, bevor er endgültig zum Liegen kam. Aufgrund des Unfalls zog er sich derart schwere Verletzungen zu, dass er um 15:39 Uhr am gleichen Tag im Krankenhaus in Sondershausen verstarb.

So die Feststellungen des Amtsgerichts Sondershausen in seinem jüngsten Fall der fahrlässigen Tötung. Was sich in den Feststellungen des Gerichts so trocken liegt, bedeutet immerhin den Verlust eines Ehemannes und Familienvaters aufgrund eines Augenblickversehens.

Amtsrichter Gerald Fierenz verurteilte daher den nicht vorbestraften und geständigen LKW-Fahrer zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro und einem Monat Fahrverbot. Bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, so der Richter, hätte der Angeklagte den Unfall vermeiden können und müssen. Ein Mitverschulden des Geschädigten sei nicht im Ansatz zu erkennen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

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