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Richter Kropp: Dreister Benzindieb

Mittwoch, 17. August 2011, 09:58 Uhr
Am 18. Juli vergangenen Jahres, es war gegen 02.00 Uhr, begab sich ein 19 Jahre alter Mann zusammen mit zwei weiteren Tätern in das Gewerbegebiet Kachstedter Straße in Artern. Ziel war es, aus abgestellten Fahrzeugen Benzin zu stehlen. Das Ergebnis: Ein Termin am Amtsgericht in Sondershausen...


Einer der Täter verblieb im Auto, um ggf. die beiden Mitstreiter zu warnen. Der 19jährige und der weitere Täter begaben sich zum dort abgestellten Lkw, brachen dort mit einem Schraubenzieher den Tankdeckel auf und entwendeten insgesamt etwa 90 l Dieselkraftstoff. Als die Polizei am Fluchtfahrzeug erschien, war dieses bereits mit dem entwendeten Kraftstoff betankt. Dem 19jährigen gelang zunächst die Flucht. Er wollte den für ihn vorgesehenen Anteil zu Geld machen.

Ein Fall, wie er in Zeiten hoher Benzinpreise leider gang und gäbe ist, könnte man denken. Doch wenn man das strafrechtliche Vorleben des Angeklagten aus Bad Frankenhausen sich näher ansieht, dann muss man sich doch wundern.

Bereits am 28.02.2010 hatte er ein Kleinkraftrad Simson in Sondershausen entwendet. Als er am 18.04.2010 in Roßleben auf diesem Kleinkraftrad fahrend von Polizeikräften angehalten wurde, war er noch so dreist, die Beamten darum zu bitten, das im Moped befindliche Benzin abzapfen zu dürfen. Dieses benötigte er damals für seinen Pkw Trabant.

Ein solches strafrechtliches Vorleben führte im neuen Fall aus Artern zu einer drastischen Strafe. Strafrichter Gerald Fierenz vom Sondershäuser Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, welche noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte hat 100 Stunden Sozialarbeit abzuleisten und wird für drei Jahre der Aufsicht und Weisung eines Bewährungshelfers unterstellt.

In dieser Zeit sollte er nicht noch einmal Benzin stehlen. Denn in einer Thüringer Justizvollzugsanstalt kann man nicht mit dem Auto herumfahren! Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

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