Richter Kropp: Kein Zuckertütenfest
Montag, 22. August 2011, 09:17 Uhr
Für viele Kinder beginnt jetzt der Ernst des Lebens: Sie kommen auf die Schule. Große Aufregung ist damit verbunden, neue Freundschaften werden geschlossen, neue Erzieher lernt man kennen. Erster Höhepunkt ist sicherlich die Zuckertüte für die I-Männchen und –frauchen...
Dazu gehört jedoch nicht die 6jährige Amelie aus dem südlichen Kyffhäuserkreis, ihre Einschulung ist nämlich nicht geklärt. Der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp hat nämlich die Einschulung des Kindes und damit ihr Zuckertütenfest gestoppt.
Der Hintergrund war ein Antrag des getrennt lebenden Vaters. Die Mutter, welche mit Amelie und drei Geschwistern zusammenlebt, ist mit dem Vater gemeinsam sorgeberechtigt. Eher zufällig erfuhr dieser, dass seine Ex mit den Kindern nach Sachsen ziehen wolle. Die Einschulung von Amelie sollte in Sachsen Ende August erfolgen.
Die Folge war eine einstweilige Anordnung des Amtsgerichts Sondershausen auf Antrag des Vaters. Dieser hat die Einschulung und den Ortswechsel des Kindes jetzt gerichtlich verbieten lassen. Die Begründung des Amtsgerichts Sondershausen ist hierbei höchst einfach: Beide Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt, die Mutter kann nicht einfach Fakten schaffen, in dem sie nach Sachsen zieht und das Kind dort in der Schule anmeldet. Es gehe auch nicht, dass der Vater hiervon eher zufällig erfahre und man nicht gemeinsam an einer Lösung arbeite.
Die Entscheidung des Amtsgerichts muss nicht das letzte Wort sein, Anfang September wird der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp in einer mündlichen Verhandlung endgültig das Verfahren entscheiden.
Dann wird sich klären, ob es nicht doch ein Zuckertütenfest für Amelie gibt und wo sie eingeschult wird. Einen Verlierer gibt es jetzt schon: Amelie, die angesichts des Zanks ihrer Eltern mit dieser Unsicherheit leben muss
Autor: nnzDazu gehört jedoch nicht die 6jährige Amelie aus dem südlichen Kyffhäuserkreis, ihre Einschulung ist nämlich nicht geklärt. Der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp hat nämlich die Einschulung des Kindes und damit ihr Zuckertütenfest gestoppt.
Der Hintergrund war ein Antrag des getrennt lebenden Vaters. Die Mutter, welche mit Amelie und drei Geschwistern zusammenlebt, ist mit dem Vater gemeinsam sorgeberechtigt. Eher zufällig erfuhr dieser, dass seine Ex mit den Kindern nach Sachsen ziehen wolle. Die Einschulung von Amelie sollte in Sachsen Ende August erfolgen.
Die Folge war eine einstweilige Anordnung des Amtsgerichts Sondershausen auf Antrag des Vaters. Dieser hat die Einschulung und den Ortswechsel des Kindes jetzt gerichtlich verbieten lassen. Die Begründung des Amtsgerichts Sondershausen ist hierbei höchst einfach: Beide Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt, die Mutter kann nicht einfach Fakten schaffen, in dem sie nach Sachsen zieht und das Kind dort in der Schule anmeldet. Es gehe auch nicht, dass der Vater hiervon eher zufällig erfahre und man nicht gemeinsam an einer Lösung arbeite.
Die Entscheidung des Amtsgerichts muss nicht das letzte Wort sein, Anfang September wird der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp in einer mündlichen Verhandlung endgültig das Verfahren entscheiden.
Dann wird sich klären, ob es nicht doch ein Zuckertütenfest für Amelie gibt und wo sie eingeschult wird. Einen Verlierer gibt es jetzt schon: Amelie, die angesichts des Zanks ihrer Eltern mit dieser Unsicherheit leben muss
