Vorwurf der "Geheimniskrämerei"?
Samstag, 27. August 2011, 11:48 Uhr
SPD-Justizpolitikerin Marx: Nur Vertraulichkeit der Justizausschusssitzung zum Polizeieinsatz in Jena ermöglichte umfassende Information der Abgeordneten.
SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx weist den Vorwurf der "Geheimniskrämerei" in der heutigen Sitzung des Justizausschusses zurück. "Es gab gute Gründe für die heute von den Regierungsfraktionen beantragte Vertraulichkeit."
"Die von den Oppositionsfraktionen eingereichten Fragenkataloge erlaubten keine andere als die vertrauliche Behandlung, da sie untrennbar mit Einzelfallfragen zum konkreten Polizeieinsatz verknüpft waren. Einer umfassenden und erschöpfenden Information in vertraulicher Sitzung war daher der Vorzug gegenüber fragmentarischen Informationen zu geben." Im Übrigen habe die Vertraulichkeit auch dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Familie König gedient.
Abschließend bewertet Marx den Polizeieinsatz in Jena wie folgt: "Der Einsatz der sächsischen Polizei auf Thüringer Gebiet war juristisch nicht unzulässig. Aus politischer Sicht hätte ich mir ein sensibleres Vorgehen einschließlich ausführlicherer Informationen gewünscht. Die Verantwortung für diese Unzulänglichkeiten liegt in Sachsen und nicht in Thüringen."
Wahlkreisbüro Dorothea Marx
Autor: khhSPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx weist den Vorwurf der "Geheimniskrämerei" in der heutigen Sitzung des Justizausschusses zurück. "Es gab gute Gründe für die heute von den Regierungsfraktionen beantragte Vertraulichkeit."
"Die von den Oppositionsfraktionen eingereichten Fragenkataloge erlaubten keine andere als die vertrauliche Behandlung, da sie untrennbar mit Einzelfallfragen zum konkreten Polizeieinsatz verknüpft waren. Einer umfassenden und erschöpfenden Information in vertraulicher Sitzung war daher der Vorzug gegenüber fragmentarischen Informationen zu geben." Im Übrigen habe die Vertraulichkeit auch dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Familie König gedient.
Abschließend bewertet Marx den Polizeieinsatz in Jena wie folgt: "Der Einsatz der sächsischen Polizei auf Thüringer Gebiet war juristisch nicht unzulässig. Aus politischer Sicht hätte ich mir ein sensibleres Vorgehen einschließlich ausführlicherer Informationen gewünscht. Die Verantwortung für diese Unzulänglichkeiten liegt in Sachsen und nicht in Thüringen."
Wahlkreisbüro Dorothea Marx
