Do, 07:11 Uhr
02.06.2016
Kommunalpolitiker äußern sich
Eigenständigkeit des Kyffhäuserkreises gefordert
Für die nächste Kreistagssitzung im Juni gibt es einen Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion, zum Erhalt des Kyffhäuserkreises und seiner Kreisstadt Sondershausen in seiner jetzigen Form...
Antrag der CDU-Fraktion:
Der Kreistag des Kyffhäuserkreises fordert die Thüringer Landesregierung auf, den Kyffhäuserkreis hinsichtlich seiner Struktur und Größe unverändert zu lassen und die regionale ldentität und Zugehörigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger zu akzeptieren. Die Stadt Sondershausen muss Kreisstadt bleiben.
Die Landrätin wird beauftragt, die Position des Kreistages zum Erhalt der Eigenständigkeit des Kyffhäuserkreises sowie zum Kreisstadtstatus der Stadt Sondershausen konsequent gegenüber der Thüringer Landesregierung zu vertreten.
Der Einreicher ist die CDU-Fraktion des Kreistages des Kyffhäuserkreises
Sachverhalt:
Die Gebietszentralisierung von Thüringen ist Teil eines Planes der Thüringer Landesregierung, den ländlichen Raum systematisch zu schwächen und Thüringen fundamental zu verändern. Es sollen Landkreise entstehen, die bis zu 3000 Quadratkilometer groß sind.
Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg nach Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg- Vorpommern zeigt deutlich, dass Großkreise keine effizientere und kostenreduziertere Arbeit leisten. Kreisumlagen sind dort durchweg deutlich gestiegen und liegen weit über dem Thüringer Niveau. So lag Sachsen vor der Kreisgebietsreform auf einem Niveau mit Thüringen
(2008: 199 Euro/Einwohner). Nach der Reform ist sie drastisch gestiegen und liegt nun mit 242 Euro/Einwohner 22% über dem Wert von 2008.
Auch Mecklenburg-Vorpommern mit 259 Euro/Einwohner und Sachsen-Anhalt mit 275 Euro/Einwohner zeigen diese Entwicklung auf.
Dem Entwurf des Vorschaltgesetzes der Thüringer Landesregierung mangelt es an einer Plausibilität zur Begründung des tiefgreifenden Struktureinschnittes. Etwaiger Handlungsbedarf kann sich nur aus einer Funktional- und Venivaltungsreform ergeben, die im Vorfeld durchgeführt werden muss. Berechnungen der Thüringer Landesregierung zu Kosteneinsparungen fehlen.
Auch der Gemeinde- und Städtebund bemängelt, dass die Verantwortung für Effizienzgewinne und Einsparpotentiale durch das Vorschaltgesetz auf die Kommunen verschoben wird.
Der Thüringer Rechnungshof hat in seinem Bericht über die Finanzstatusprüfung der 17 Landkreise der Jahre 2011 bis 2015 jüngst erst festgestellt, dass die Leistungsfähigkeit eines Landkreises nicht an der Einwohnerzahl hänge, sondern vielmehr die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen, die Höhe der Sozialausgaben, die Abhängigkeit von staatlichen Zuweisungen, die Schulden sowie das Vorhandensein von Rücklagen von Bedeutung sind.
Der Bericht bestätigt, dass Thüringens Landkreise finanziell im Großen und Ganzen gesund sind.
Jens Krautwurst
Vorsitzender CDU-Fraktion
Die Beschlussvorlage wurde den Kreisausschussmitglieder übergeben, sie wurde aber nicht im Kreisausschuss besprochen und es wurde auch nicht darüber abgestimmt.
Autor: khhAntrag der CDU-Fraktion:
Der Kreistag des Kyffhäuserkreises fordert die Thüringer Landesregierung auf, den Kyffhäuserkreis hinsichtlich seiner Struktur und Größe unverändert zu lassen und die regionale ldentität und Zugehörigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger zu akzeptieren. Die Stadt Sondershausen muss Kreisstadt bleiben.
Die Landrätin wird beauftragt, die Position des Kreistages zum Erhalt der Eigenständigkeit des Kyffhäuserkreises sowie zum Kreisstadtstatus der Stadt Sondershausen konsequent gegenüber der Thüringer Landesregierung zu vertreten.
Der Einreicher ist die CDU-Fraktion des Kreistages des Kyffhäuserkreises
Sachverhalt:
Die Gebietszentralisierung von Thüringen ist Teil eines Planes der Thüringer Landesregierung, den ländlichen Raum systematisch zu schwächen und Thüringen fundamental zu verändern. Es sollen Landkreise entstehen, die bis zu 3000 Quadratkilometer groß sind.
Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg nach Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg- Vorpommern zeigt deutlich, dass Großkreise keine effizientere und kostenreduziertere Arbeit leisten. Kreisumlagen sind dort durchweg deutlich gestiegen und liegen weit über dem Thüringer Niveau. So lag Sachsen vor der Kreisgebietsreform auf einem Niveau mit Thüringen
(2008: 199 Euro/Einwohner). Nach der Reform ist sie drastisch gestiegen und liegt nun mit 242 Euro/Einwohner 22% über dem Wert von 2008.
Auch Mecklenburg-Vorpommern mit 259 Euro/Einwohner und Sachsen-Anhalt mit 275 Euro/Einwohner zeigen diese Entwicklung auf.
Dem Entwurf des Vorschaltgesetzes der Thüringer Landesregierung mangelt es an einer Plausibilität zur Begründung des tiefgreifenden Struktureinschnittes. Etwaiger Handlungsbedarf kann sich nur aus einer Funktional- und Venivaltungsreform ergeben, die im Vorfeld durchgeführt werden muss. Berechnungen der Thüringer Landesregierung zu Kosteneinsparungen fehlen.
Auch der Gemeinde- und Städtebund bemängelt, dass die Verantwortung für Effizienzgewinne und Einsparpotentiale durch das Vorschaltgesetz auf die Kommunen verschoben wird.
Der Thüringer Rechnungshof hat in seinem Bericht über die Finanzstatusprüfung der 17 Landkreise der Jahre 2011 bis 2015 jüngst erst festgestellt, dass die Leistungsfähigkeit eines Landkreises nicht an der Einwohnerzahl hänge, sondern vielmehr die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen, die Höhe der Sozialausgaben, die Abhängigkeit von staatlichen Zuweisungen, die Schulden sowie das Vorhandensein von Rücklagen von Bedeutung sind.
Der Bericht bestätigt, dass Thüringens Landkreise finanziell im Großen und Ganzen gesund sind.
Jens Krautwurst
Vorsitzender CDU-Fraktion
Die Beschlussvorlage wurde den Kreisausschussmitglieder übergeben, sie wurde aber nicht im Kreisausschuss besprochen und es wurde auch nicht darüber abgestimmt.