Do, 13:33 Uhr
22.09.2011
Vollsperrung Brücke Großbrüchter
Auf Grund einer Begutachtung des Bauwerkes in der Ortslage Großbrüchter im Zuge der K4, sah sich das Landratsamt des Kyffhäuserkreises als Baulastträger gezwungen, eine Vollsperrung auf unbestimmte Zeit zu veranlassen....
Eine örtliche Umfahrung kann nicht ausgewiesen werden. Die Umleitung wird zeitnah ausgeschildert. Der Ort Kleinbrüchter ist in der Folge nur von Süden (Holzsußra, Peukendorf) ebenfalls über die Kreisstraße 4 erreichbar.
Das Bauwerk (Spannbreite von 5 Metern) war schon auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t beschränkt. Die weitere Verschlechterung des Bauwerkszustandes lässt eine sichere Benutzung nicht mehr zu. Im Rahmen unserer Verkehrssicherungspflicht ist die angeordnete drastische Maßnahme erforderlich.
Im Jahr 2009 fand eine erstmalige Begutachtung des Bauwerkes statt, bei welcher bereits der desolate Zustand der Brücke festgestellt wurde.
Eine weiterführende Begutachtung fand Anfang 2010 unter Einbeziehung eines Ingenieurbüros statt. Die daraus resultierende Beschränkung des Gemeingebrauchs, wodurch nur noch eine Befahrung mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bei einer Einschränkung der befahrbaren Breite möglich war.
Die Aufnahme des Bauwerks in das KSB-Förderprogramm (Kommunaler Straßenbau) war für das Jahr 2011 geplant, musste aber aufgrund fehlender Eigenmittel verschoben werden.
Im Jahr 2011 hat sich der Bauwerkszustand weiter verschlechtert. Die Hauptträger weisen eine starke Korrosion mit erheblichen Substanzverlusten und Spaltrost auf. Die Schädigungen des Traggerüstes ergeben Verformungen in den Auflagepunkten und bewirken starke Durchbiegungen der Träger.
Aufgrund der erhöhten Versagenswahrscheinlichkeit ist ein sicherer Betrieb des Bauwerkes nicht mehr möglich und es mussten die oben erwähnten drastischen Maßnahmen ergriffen werden. Für das Jahr 2012 ist die Brücke im KSB-Programm zur Förderung angemeldet, sodass bei Bewilligung der Fördermittel die Sanierung für 2012 geplant ist.
Fotos: Landratsamt
Autor: nnz/knEine örtliche Umfahrung kann nicht ausgewiesen werden. Die Umleitung wird zeitnah ausgeschildert. Der Ort Kleinbrüchter ist in der Folge nur von Süden (Holzsußra, Peukendorf) ebenfalls über die Kreisstraße 4 erreichbar.
Das Bauwerk (Spannbreite von 5 Metern) war schon auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t beschränkt. Die weitere Verschlechterung des Bauwerkszustandes lässt eine sichere Benutzung nicht mehr zu. Im Rahmen unserer Verkehrssicherungspflicht ist die angeordnete drastische Maßnahme erforderlich.
Im Jahr 2009 fand eine erstmalige Begutachtung des Bauwerkes statt, bei welcher bereits der desolate Zustand der Brücke festgestellt wurde.
Eine weiterführende Begutachtung fand Anfang 2010 unter Einbeziehung eines Ingenieurbüros statt. Die daraus resultierende Beschränkung des Gemeingebrauchs, wodurch nur noch eine Befahrung mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bei einer Einschränkung der befahrbaren Breite möglich war.
Die Aufnahme des Bauwerks in das KSB-Förderprogramm (Kommunaler Straßenbau) war für das Jahr 2011 geplant, musste aber aufgrund fehlender Eigenmittel verschoben werden.
Im Jahr 2011 hat sich der Bauwerkszustand weiter verschlechtert. Die Hauptträger weisen eine starke Korrosion mit erheblichen Substanzverlusten und Spaltrost auf. Die Schädigungen des Traggerüstes ergeben Verformungen in den Auflagepunkten und bewirken starke Durchbiegungen der Träger.
Aufgrund der erhöhten Versagenswahrscheinlichkeit ist ein sicherer Betrieb des Bauwerkes nicht mehr möglich und es mussten die oben erwähnten drastischen Maßnahmen ergriffen werden. Für das Jahr 2012 ist die Brücke im KSB-Programm zur Förderung angemeldet, sodass bei Bewilligung der Fördermittel die Sanierung für 2012 geplant ist.
Fotos: Landratsamt





