eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 11:49 Uhr
29.09.2011

Nicht so gefüllt wir 2010

Am Ende März dieses Jahre waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 1 602 Strafgefangene in den Thüringer Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafanstalten inhaftiert. Das sind weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres...

Die Übersicht (Foto: TLS) Die Übersicht (Foto: TLS)

Außerdem befanden sich 212 Personen in Untersuchungshaft, 18 in Jugendarrest und 23 Personen in sonstiger Freiheitsentziehung (darunter 5 in Abschiebehaft). 1 395 Straftäter verbüßten eine Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht und 205 Straffällige eine Jugendstrafe. Zwei Gefangene befanden sich in Sicherungsverwahrung. Die Zahl der Inhaftierten in den fünf Thüringer Justizvollzugsanstalten, einschließlich der Jugendstrafanstalt und der Jugendarrestanstalt, ist gegenüber dem Vorjahresstichtag um 32 Personen (- 2 Prozent) gesunken.

Der Anteil der nichtdeutschen Insassen an den Strafgefangenen lag zum genannten Stichtag insgesamt bei 5,7 Prozent und entspricht somit dem Vorjahresniveau (31. März 2010: 5,8 Prozent). Bei den Ausländern handelt es sich fast ausschließlich um Personen, die 21 Jahre und älter sind. Drei Viertel aller Insassen verbüßten zum wiederholten Male eine Strafe. Vier Fünftel aller zu einer Freiheitsstrafe (1 107 Personen) und knapp ein Drittel der zu Jugendstrafe verurteilten Strafgefangenen (62 Personen) waren bereits vorbestraft, 349 Häftlinge sogar 5 bis 10 mal und 67 Insassen 11 mal und öfter.

Die häufigste Art der Vorstrafen waren „Freiheits- und Geldstrafe“, zu der 343 Häftlinge vorverurteilt waren, „Geldstrafe“ (229 Häftlinge) und „Freiheitsstrafe und Jugendstrafe“ (240 Häftlinge). Knapp die Hälfte aller Strafgefangenen war Ende März noch keine 30 Jahre alt. 77 Prozent (1 079 Personen) der zu Freiheitsstrafe verurteilten Insassen waren ledig, 13 Prozent (184 Personen) geschieden, 9 Prozent (124 Personen) verheiratet und knapp ein Prozent (8 Personen) verwitwet.

Die häufigste Ursache für den Freiheitsentzug war die Verurteilung wegen den so genannten „anderen Straftaten gegen die Person außer im Straßenverkehr“. Aus diesem Grund wurden 421 Personen (26 Prozent) inhaftiert, allein darunter saßen 177 Gefangene wegen gefährlicher Körperverletzung, 123 Gefangene wegen Körperverletzung und 46 Gefangene wegen Mordes ein.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)