Do, 00:31 Uhr
17.11.2011
Nicht ganz so einfach
Als es um das Thema Verbrenntage ging, kam von einem unserer Leser auch der Vorschlag, warum den Baum- und Strauchschnitt nicht im neuen Heizhaus in Sondershausen nutzbringend verbrennen? Wir haben bei den Stadtwerken Sondershausen nnachgefragt...
Im Artikel Zum Thema Brenntage war diese Problematik der Verwendung des Baum- und Strauchschnittes aufgeworfen worden. Die Frage hat kn an die Stadtwerke Sondershausen weitergeleitet. Vom technischen Leiter Dr. Rainer Große erreichte kn folgende Stellungnahme, und wägt dabei Vor- und Nachteile so einer Verfahrensweise ab:
Brenntage - Verbrennen im Heizhaus
zum o.g. Thema und dem Vorschlag von Herrn Weiland hat die Stadtwerke Sondershausen GmbH folgende Position:
Mit dem Beginn der Heizperiode, also seit Mitte Oktober 2011 arbeitet am Standort Gänsespitze der neu errichtete Holzkessel. Verbrannt werden sog. Holzhackschnitzel aus dem städtischen Wald bei ca. 1000 °C. Die mit den Rauchgasen mitgeführte Asche wird über einen Abscheider weitgehend zurückgehalten.
Die technische Auslegung des Kessels und der Brennstoffzufuhr erlaubt den Einsatz von Holzhackschnitzeln mit einer maximalen Abmessung von ca. 15 cm Länge, einem Querschnitt von ca. 5 cm². Der Wassergehalt kann bis zu 50 % betragen, allerdings reduziert sich dann der Kesselwirkungsgrad.
Der Brennstofftransport in der Anlage erfolgt mit Schneckenförderern. Abscheider für metallische, mineralische oder sonstige Beimengungen sind nicht installiert.
Für die Betriebsgenehmigung der Anlage wurden auf Grundlage des Bundesimmisssionsschutzgesetzes behördliche Auflagen erteilt. Es geht hier um den Schutz der Umwelt und die Minimierung der Beeinträchtigung für die Anlieger. Die behördliche Genehmigung erlaubt nur die Verbrennung von naturbelassenem Holz. Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub im Abgas und ein Mindestwirkungsgrad sind einzuhalten. Der Entsorgungsweg der Asche ist geregelt. Die Nichteinhaltung kann ordnungs- und strafrechtliche Konsequenzen für die Unternehmensleitung haben.
Soweit die Rahmenbedingungen.
Was spricht aus unserer Sicht für und gegen die Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt im Heizkessel der Stadtwerke?
Dafür:
Dagegen:
Fazit:
Wenn z.B. durch einen Dritten sichergestellt wird, dass ausschließlich Baum- und Strauchschnitt mit den erforderlichen Abmessungen angeliefert wird, ist eine Verbrennung vorstellbar. Selbstverständlich ist die genehmigende und überwachende Behörde in diesen Prozess einzubeziehen.
Dr. Rainer Große
Technischer Leiter
Stadtwerke Sondershausen GmbH
Autor: khhIm Artikel Zum Thema Brenntage war diese Problematik der Verwendung des Baum- und Strauchschnittes aufgeworfen worden. Die Frage hat kn an die Stadtwerke Sondershausen weitergeleitet. Vom technischen Leiter Dr. Rainer Große erreichte kn folgende Stellungnahme, und wägt dabei Vor- und Nachteile so einer Verfahrensweise ab:
Brenntage - Verbrennen im Heizhaus
zum o.g. Thema und dem Vorschlag von Herrn Weiland hat die Stadtwerke Sondershausen GmbH folgende Position:
Mit dem Beginn der Heizperiode, also seit Mitte Oktober 2011 arbeitet am Standort Gänsespitze der neu errichtete Holzkessel. Verbrannt werden sog. Holzhackschnitzel aus dem städtischen Wald bei ca. 1000 °C. Die mit den Rauchgasen mitgeführte Asche wird über einen Abscheider weitgehend zurückgehalten.
Die technische Auslegung des Kessels und der Brennstoffzufuhr erlaubt den Einsatz von Holzhackschnitzeln mit einer maximalen Abmessung von ca. 15 cm Länge, einem Querschnitt von ca. 5 cm². Der Wassergehalt kann bis zu 50 % betragen, allerdings reduziert sich dann der Kesselwirkungsgrad.
Der Brennstofftransport in der Anlage erfolgt mit Schneckenförderern. Abscheider für metallische, mineralische oder sonstige Beimengungen sind nicht installiert.
Für die Betriebsgenehmigung der Anlage wurden auf Grundlage des Bundesimmisssionsschutzgesetzes behördliche Auflagen erteilt. Es geht hier um den Schutz der Umwelt und die Minimierung der Beeinträchtigung für die Anlieger. Die behördliche Genehmigung erlaubt nur die Verbrennung von naturbelassenem Holz. Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub im Abgas und ein Mindestwirkungsgrad sind einzuhalten. Der Entsorgungsweg der Asche ist geregelt. Die Nichteinhaltung kann ordnungs- und strafrechtliche Konsequenzen für die Unternehmensleitung haben.
Soweit die Rahmenbedingungen.
Was spricht aus unserer Sicht für und gegen die Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt im Heizkessel der Stadtwerke?
Dafür:
- Baum- und Strauchschnitt sind naturbelassenes Holz
- Es findet im Gegensatz zum freien Verbrennen eine definierte Luftzufuhr und Abgasreinigung statt, damit werden die Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen insgesamt reduziert.
- Die infrage kommenden Menge ist geringfügig gegenüber dem regulären Holzdurchsatz von ca. 1500 t pro Jahr.
Dagegen:
- Die Anlage läuft nur zwischen Oktober bis April; die Materialien sind nicht ohne Qualitätsverlust und ggf Geruchsbelästigungen lagerfähig.
- Der Kessel und die Abgasreinigung sind nicht für ungeschreddertes Material, Blattwerk, Nadeln, Papier, Pappe oder gar andere Abfälle mit Kunststoff (und was sonst noch vorstellbar ist) geeignet.
- Notwendig wäre deshalb eine lückenlose Annahmekontrolle auf Inhaltsstoffe, Länge und Querschnitt. Diese Aufgabe kann nicht durch die Stadtwerke geleistet werden.
- Der Wirkungsgradverlust des Kessels wiegt nicht den Energieinhalt des (kostenlosen) zusätzlichen Materials auf.
Fazit:
Wenn z.B. durch einen Dritten sichergestellt wird, dass ausschließlich Baum- und Strauchschnitt mit den erforderlichen Abmessungen angeliefert wird, ist eine Verbrennung vorstellbar. Selbstverständlich ist die genehmigende und überwachende Behörde in diesen Prozess einzubeziehen.
Dr. Rainer Große
Technischer Leiter
Stadtwerke Sondershausen GmbH
