eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 10:50 Uhr
29.12.2011

Viel los am Amtsgericht

Das ausgehende Jahr lädt zu Jahresrückblicken in der Politik, im Sport, in der Wirtschaft und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein. Im Kyffhäuserkreis ist das Amtsgericht Sondershausen in seiner Pressearbeit im Freistaat Thüringen gut vertreten, so dass sich auch hier ein kleiner Rückblick anbietet...


Einen Schwerpunkt in der Berichterstattung des Amtsgerichts gab es in diesem Jahr wieder in Familiensachen. Hier stand vor allem das Schicksal der kleinen Amelie im Vordergrund. Die Mutter wollte mit der Kleinen nach Sachsen verziehen, der Vater bestand auf einer Einschulung und dem Verbleib des Kindes in Greußen. Der Sondershäuser Familenrichter Christian Kropp verhinderte zunächst die Einschulung in einem anderen Bundesland per einstweiliger Verfügung. Inzwischen haben sich die Eltern geeinigt und das Kind ist wieder bei seiner Mutter.

Im Herbst ging das Haus des Schmutzes durch die Presse. Dieses Anwesen im östlichen Kyffhäuserkreis spottete jeder Beschreibung. Die drei Kinder im Alter von 5, 8 und 10 Jahren liefen verdreckt und mit wenig Kleidung barfuss herum. Eine geregelte Erziehung gab es bei den überforderten Eltern nicht, die Ernährung war nicht sichergestellt, die Kinder urinierten bei Bedarf in die Ecken des Hauses. Das Amtsgericht Sondershausen entzog den Eltern die Sorge und verbrachte die Kinder in Pflegefamilien. Das Thüringer Oberlandesgericht hat diese Entscheidung inzwischen bestätigt.

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang, “ konnte ein Ehepaar im Spätherbst vor Gericht sagen. Trotz 4 Jahren gemeinsamen Lebens und Planens ohne Trauschein und zweier gemeinsamer Kinder hatten fünfzig Tage gesetzlicher Ehe zur Trennung der Eheleute geführt. Das Gericht konnte hier nur noch die Scheidung aussprechen.

Auch viele Kuriosa waren zu vermelden. So das Fangen mit Solarleuchten was keine olympische Sportart darstellte, sondern als Diebstahl mit einer Geldstrafe von 150 Euro geahndet wurde.

Mit den Worten: „Frau Richterin, mir ist langweilig, das ist ja hier wie im Kindergarten“, äußerte ein Mann während einer Gerichtsverhandlung im Sommer diesen Jahres seinen Unmut darüber, dass Verfahren vor Gericht nicht denen im Fernsehen ähneln. Ein Strafverfahren kommt nunmehr auf den Mann zu.

„Fremde Hunde sollst Du nicht streicheln!“ hieß es im Frühjahr, als eine Frau im Tierheim Sondershausen einen Hund streichelte und gebissen wurde. Eine Zivilrichterin wies die Zivilklage auf Schadensersatz wegen 100%igem Mitverschuldens ab. Also wie immer: Viel los am Amtsgericht Sondershausen.
Christian Kropp, Amtsrichter
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)