Do, 12:09 Uhr
12.01.2012
Ärger beim Möbelkauf ?
Ob Wohnwand, Polstermöbel oder Traumküche: Wer sich neu einrichtet, gibt in der Regel viel Geld aus. Umso ärgerlicher ist es, wenn die neuen Möbel nicht in die Wohnung passen oder ihren vorgesehenen Platz nicht einnehmen können...,
...weil sie möglicherweise wenige Zentimeter zu lang, zu breit oder zu hoch sind. Vor dem Kauf sollte deshalb genau überlegt werden, wo das neue Möbelstück stehen soll und ob genügend Platz dafür vorhanden ist.
Insbesondere wer eine Einbauküche plant, sollte das Aufmaß einem Spezialisten überlassen, rät die Verbraucherzentrale Thüringen. Dabei wird der Raum genau vermessen, Leitungen, Anschlüsse und mögliche Unebenheiten an den Wänden registriert und davon ausgehend die neue Einrichtung geplant.
Kommt es beim Aufstellen oder beim Einbau der Möbel dennoch zu Problemen, haftet das Möbelhaus ,Küchenstudio oder die Firma, die das Aufmaß vorgenommen hat. Der Verbraucher kann in diesem Fall Nachbesserung innerhalb einer bestimmten Frist verlangen. Hat der Verbraucher die Küche selbst fehlerhaft ausgemessen, muss er dafür auch selbst aufkommen.
Bei Fragen zu Möbelkauf, Abschluss des Kaufvertrages, Lieferumfang und Reklamationen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an jede Verbraucherberatungsstelle wenden.
Autor: nnz...weil sie möglicherweise wenige Zentimeter zu lang, zu breit oder zu hoch sind. Vor dem Kauf sollte deshalb genau überlegt werden, wo das neue Möbelstück stehen soll und ob genügend Platz dafür vorhanden ist.
Insbesondere wer eine Einbauküche plant, sollte das Aufmaß einem Spezialisten überlassen, rät die Verbraucherzentrale Thüringen. Dabei wird der Raum genau vermessen, Leitungen, Anschlüsse und mögliche Unebenheiten an den Wänden registriert und davon ausgehend die neue Einrichtung geplant.
Kommt es beim Aufstellen oder beim Einbau der Möbel dennoch zu Problemen, haftet das Möbelhaus ,Küchenstudio oder die Firma, die das Aufmaß vorgenommen hat. Der Verbraucher kann in diesem Fall Nachbesserung innerhalb einer bestimmten Frist verlangen. Hat der Verbraucher die Küche selbst fehlerhaft ausgemessen, muss er dafür auch selbst aufkommen.
Bei Fragen zu Möbelkauf, Abschluss des Kaufvertrages, Lieferumfang und Reklamationen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an jede Verbraucherberatungsstelle wenden.