Do, 14:27 Uhr
12.01.2012
GmbH-Gründung polarisiert
Mit dem Geld der Kommune sollte man nicht zimperlich umgehen oder vielleicht doch? Einen Standpunkt zur Gründung der Stadtmarketing Sondershausen GmbH kam von Rainer Scheerschmidt (VIBT)...
Vorerst 200.000 € von der Landesregierung und 225.000 € vom Versorgungsbetrieb der Stadt Sondershausen. Bei Mehrbedarf wird gerne nachgebessert. Die Stadtverwaltung ist beim Finden von Erklärungen zur Besänftigung der Mitglieder des Stadtrates sehr sehr kreativ.
Wer denkt, dass die Schulden der Stadt Sondershausen nicht jährlich getoppt werden können, ist auf dem Holzweg.
Wen interessiert die Höhe der Schulden, wenn man sich mal wieder profilieren kann. So mit der Stadtmarketing Sondershausen GmbH.
Obwohl die Gründung rechtliche Zweifel offen lässt, stimmte der Stadtrat diesem Unternehmen ohne wenn und aber zu.
Hoffentlich erklären die Zustimmer und die sich der Stimme Enthaltenen in der Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern von Sondershausen, warum die Stadt immer weniger investieren kann und man sie, die Bürger, immer weiter finanziell belastet.
Eine GmbH, die den Wirtschaftsplan belastet und der Stadt jährlich schätzungsweise 250000,00€ ( in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) kostet, die an anderer Stelle eingespart werden müssen.
Es sei die Frage erlaubt; ist dieses notwendig?
Es gibt in Sondershausen und in der näheren Umgebung professionelle Eventmanagementagenturen, die diese Aufgabe des Organisierens des Thüringentag als Profis sicherlich gerne übernommen hätten.
Ganz zu schweigen davon, dass die Thüringer Kommunalordnung ganz festumrissenen Anforderungen an eine Betriebsgründung durch die Kommune stellt.
Diese Anforderungen interessierten den Stadtrat, außer Herrn Axt, wieder einmal nicht. Großspurig peitschte man den Beschluss durch.
Die GmbH soll einen Großteil ihres Budgets selbst erarbeiten. heißt es in der Begründung zum Beschluss. Ist hier nicht der Beweis, dass man bereits von einem Minus ausgeht?
Wie sollen die Forderungen der Thüringer Kommunalordnung erfüllt werden, wo es heißt:
§ 75
Verwaltung von Unternehmen
(1) Unternehmen und Beteiligungen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen.
(2) Die Einnahmen jedes Unternehmens sollen mindestens alle Aufwendungen decken und neben einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals angemessene Rücklagen ermöglichen. Zu den Einnahmen gehören auch angemessene Vergütungen für die Leistungen des Unternehmens an die Gemeinde oder an andere gemeindliche Unternehmen mit eigener oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
(3) Zu den Aufwendungen gehören auch die Steuern, die Zinsen für die zu Zwecken des Unternehmens aufgenommenen Kredite, angemessene Beträge für den Unterhaltungs- und Versorgungsaufwand, angemessene Abschreibungen, angemessene Vergütungen für die Leistungen und Lieferungen der Gemeinde sowie anderer gemeindlicher Unternehmen mit eigener oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ferner angemessene Aufwands- und Gefahrenrückstellungen.
Natürlich hofft man Seitens der Stadtverwaltung auf die Unterstützung der Rechtsaufsichtsbehörde und das Zulassen einer Ausnahme. Dieses wäre ein gewaltsames Verbiegen der Kommunalordnung, aber rechtlich dennoch zulässig.
Der Volksinteressenbund Thüringen wird eine entsprechende Petition bei der Rechtsaufsichtsbehörde einlegen.
Rainer Scheerschmidt
Landesvorsitzender des
Volksinteressenbund Thüringen
( VIBT)
Autor: khhVorerst 200.000 € von der Landesregierung und 225.000 € vom Versorgungsbetrieb der Stadt Sondershausen. Bei Mehrbedarf wird gerne nachgebessert. Die Stadtverwaltung ist beim Finden von Erklärungen zur Besänftigung der Mitglieder des Stadtrates sehr sehr kreativ.
Wer denkt, dass die Schulden der Stadt Sondershausen nicht jährlich getoppt werden können, ist auf dem Holzweg.
Wen interessiert die Höhe der Schulden, wenn man sich mal wieder profilieren kann. So mit der Stadtmarketing Sondershausen GmbH.
Obwohl die Gründung rechtliche Zweifel offen lässt, stimmte der Stadtrat diesem Unternehmen ohne wenn und aber zu.
Hoffentlich erklären die Zustimmer und die sich der Stimme Enthaltenen in der Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern von Sondershausen, warum die Stadt immer weniger investieren kann und man sie, die Bürger, immer weiter finanziell belastet.
Eine GmbH, die den Wirtschaftsplan belastet und der Stadt jährlich schätzungsweise 250000,00€ ( in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) kostet, die an anderer Stelle eingespart werden müssen.
Es sei die Frage erlaubt; ist dieses notwendig?
Es gibt in Sondershausen und in der näheren Umgebung professionelle Eventmanagementagenturen, die diese Aufgabe des Organisierens des Thüringentag als Profis sicherlich gerne übernommen hätten.
Ganz zu schweigen davon, dass die Thüringer Kommunalordnung ganz festumrissenen Anforderungen an eine Betriebsgründung durch die Kommune stellt.
Diese Anforderungen interessierten den Stadtrat, außer Herrn Axt, wieder einmal nicht. Großspurig peitschte man den Beschluss durch.
Die GmbH soll einen Großteil ihres Budgets selbst erarbeiten. heißt es in der Begründung zum Beschluss. Ist hier nicht der Beweis, dass man bereits von einem Minus ausgeht?
Wie sollen die Forderungen der Thüringer Kommunalordnung erfüllt werden, wo es heißt:
§ 75
Verwaltung von Unternehmen
(1) Unternehmen und Beteiligungen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen.
(2) Die Einnahmen jedes Unternehmens sollen mindestens alle Aufwendungen decken und neben einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals angemessene Rücklagen ermöglichen. Zu den Einnahmen gehören auch angemessene Vergütungen für die Leistungen des Unternehmens an die Gemeinde oder an andere gemeindliche Unternehmen mit eigener oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
(3) Zu den Aufwendungen gehören auch die Steuern, die Zinsen für die zu Zwecken des Unternehmens aufgenommenen Kredite, angemessene Beträge für den Unterhaltungs- und Versorgungsaufwand, angemessene Abschreibungen, angemessene Vergütungen für die Leistungen und Lieferungen der Gemeinde sowie anderer gemeindlicher Unternehmen mit eigener oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ferner angemessene Aufwands- und Gefahrenrückstellungen.
Natürlich hofft man Seitens der Stadtverwaltung auf die Unterstützung der Rechtsaufsichtsbehörde und das Zulassen einer Ausnahme. Dieses wäre ein gewaltsames Verbiegen der Kommunalordnung, aber rechtlich dennoch zulässig.
Der Volksinteressenbund Thüringen wird eine entsprechende Petition bei der Rechtsaufsichtsbehörde einlegen.
Rainer Scheerschmidt
Landesvorsitzender des
Volksinteressenbund Thüringen
( VIBT)
