Sa, 00:09 Uhr
14.01.2012
Richtungsweisende Entscheidung
Es besteht kein Anspruch eines NPD-Kreistagsmitgliedes auf Teilnahme am Neujahrsempfang des Landrates des Kyffhäuserkreises, so die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar in seiner gestrigen Entscheidung. Hie kn mit den Einzelheiten...
Am 13. Januar 2012 hat das Verwaltungsgericht Weimar einen Eilantrag abgelehnt, mit dem ein der NPD angehörendes Mitglied des Kreistages des Kyffhäuserkreises den Landrat verpflichten wollte, ihm den Zutritt zum Neujahrsempfang am heutigen Tage in der Karl-Günther-Kaserne, Sondershausen, zu gestatten. Zu der gemeinsamen Veranstaltung des Landrates, der örtlichen Sparkasse und des amtierenden Standortkommandeurs der Bundeswehr hatte der Landrat ursprünglich unter anderem alle Mitglieder des Kreistages eingeladen.
Nachdem aus dem Kreis der Eingeladenen Proteste gegen die Teilnahme der NPD-Mitglieder geäußert wurden, nahm der Landrat im Einvernehmen mit den Mitveranstaltern die Einladung am gestrigen Tage zurück. Dagegen wandte sich der Antragsteller am gleichen Tage mit dem Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.
In seiner ablehnenden Entscheidung führt das Gericht aus, dass der Neujahrsempfang keine Veranstaltung sei, die in so engem sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit des Kreistages stehe, dass daraus ein Teilnahmeanspruch der Kreistagsmitglieder folge. Dem Landrat stehe als selbständigem, neben dem Kreistag mit eigenen Rechten ausgestatteten Organ des Landkreises bei der Organisation repräsentativer Veranstaltungen grundsätzlich ein eigener Gestaltungsspielraum zu, der es ihm erlaube, über Form, Ablauf und Teilnehmerkreis zu entscheiden.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zum Thüringer Oberverwaltungsgericht zu.
Aktenzeichen 3 E 27/12 We
Hintergrund:
Nach einem Bericht bei kn Absage an Landrat reagierte der Landrat Ausgeladen, worauf es zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar kam.
Autor: khhAm 13. Januar 2012 hat das Verwaltungsgericht Weimar einen Eilantrag abgelehnt, mit dem ein der NPD angehörendes Mitglied des Kreistages des Kyffhäuserkreises den Landrat verpflichten wollte, ihm den Zutritt zum Neujahrsempfang am heutigen Tage in der Karl-Günther-Kaserne, Sondershausen, zu gestatten. Zu der gemeinsamen Veranstaltung des Landrates, der örtlichen Sparkasse und des amtierenden Standortkommandeurs der Bundeswehr hatte der Landrat ursprünglich unter anderem alle Mitglieder des Kreistages eingeladen.
Nachdem aus dem Kreis der Eingeladenen Proteste gegen die Teilnahme der NPD-Mitglieder geäußert wurden, nahm der Landrat im Einvernehmen mit den Mitveranstaltern die Einladung am gestrigen Tage zurück. Dagegen wandte sich der Antragsteller am gleichen Tage mit dem Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.
In seiner ablehnenden Entscheidung führt das Gericht aus, dass der Neujahrsempfang keine Veranstaltung sei, die in so engem sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit des Kreistages stehe, dass daraus ein Teilnahmeanspruch der Kreistagsmitglieder folge. Dem Landrat stehe als selbständigem, neben dem Kreistag mit eigenen Rechten ausgestatteten Organ des Landkreises bei der Organisation repräsentativer Veranstaltungen grundsätzlich ein eigener Gestaltungsspielraum zu, der es ihm erlaube, über Form, Ablauf und Teilnehmerkreis zu entscheiden.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zum Thüringer Oberverwaltungsgericht zu.
Aktenzeichen 3 E 27/12 We
Hintergrund:
Nach einem Bericht bei kn Absage an Landrat reagierte der Landrat Ausgeladen, worauf es zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar kam.
