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Fr, 09:16 Uhr
03.02.2012

Bürgerfragestunde Sondershausen?

Bei so einem Wetter jagt man keinen Hund vor die Tür dachten sich die Bürger der Stadt Sondershausen und ließen die im Stadtrat Sondershausen angesetzte Bürgerfrage einfach mal Bürgerfragestunde sein und blieben zu Hause. Was es sonst noch im Stadtrat zu diskutieren gab, erfahren Sie hier...

In der Tat waren gestern nur wenige Besucher gekommen und die wenigen Besucher wollten keine Fragen stellen. Einzig Helmut Köhler trat ans Mikrofon und gab sein Bedauern zum Ausdruck, dass der Aufruf des Bürgermeisters zur Gründung eines Verschönerungsvereins die Bürger nicht interessiert hatte.

Bürgermeister Joachim Kreryer (CDU) informierte, dass sich das Ordnungsamt auf Grund der extrem kalten Temperaturen in der Stadt umgeschaut hat, ob es freiwillige Dauerobdachlose in der Stadt Sondershausen gibt. Das wäre jedoch nicht der Fall.

Weiterhin kündigte der Bürgermeister die Überarbeitung der Hundesteuersatzung an. Wie bereits bei der vorigen Beschlussfassung festgelegt, muss dort die Gefahrenhundliste eingearbeitet werden. Ob der Passus zum Leinzwang in bestimmten Bereichen der Stadt neu festgelegt werden muss, soll noch geprüft werden.
Darüber hinaus informierte der Bürgermeister, dass es neun Anträge in der Stadt gäbe, gefährlich eingestufte Hunde halten zu dürfen. Ein Antrag auf Haltung von zwei Tigerpythons wurde ebenfalls gestellt-


Problemlos passierten gestern die zwei Beschlussvorlagen (einstimmig) den Stadtrat. Zum einen ging es um den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 54 Freizeit Park Possen. Hier soll ja unter anderem eine Reithalle auf dem Possen entstehen. Stadtrat Gerhard Axt (Nubi) forderte, es müsse verhindert werden, dass der Possen zu einem Vergnügungspark (Spielautomaten und ähnliches) wird.

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss weiterhin, zwei Teilflächen der Flurstücke Nr. 933 (ca. 255 m2) und 934 (ca. 200 m2), Gemarkung Sondershausen, Flur 4 - im "Innenhof der Stiftstraße" gelegen - (in der Anlage gekennzeichnet) gemäß § 8 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen. Durch die Wippertal WBG mbH sowie die Wohnungsgenossenschaft "Glückauf e. G. als Eigentümer der angrenzenden Wohnblöcke wurde eine Umgestaltung und Aufwertung des Innenhofes der "Stiftstraße" realisiert. Im Zusammenhang mit dieser Umgestaltung wurde die bisherige Verkehrsfläche teilweise verlegt und führt im Ergebnis teilweise über Privatflächen der Wohnungsgesellschaften. In Absprache mit den Eigentümern werden die betreffenden Teilflächen in das Eigentum der Wohnungsgesellschaften überführt.
Autor: khh

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