Mo, 10:16 Uhr
05.03.2012
Richter Kropp: Indizienprozess (2)
Viele Fälle vor dem Strafrichter sind in ihrer Aufklärung einfach. Ein reuiger Straftäter macht reinen Tisch und legt ein Geständnis ab, ein schweigender Straftäter wird durch eindeutige Zeugenaussagen überführt, DNA-Spuren oder Beutegut deuten auf den Täter. Nicht so in einem aktuellen Fall des Amtsgerichts Sondershausen...
Strafrichter Gerald Fierenz konnte am Ende der Beweisaufnahme Folgendes feststellen: Am Nachmittag des 12. November 2010 brachte ein Zeuge seinen Gabelstapler zum 30 jährigen Angeklagten auf dessen Grundstück. Der Angeklagte sollte den Gabelstapler, welcher nicht für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen ist, reparieren. Am Kühler war ein Defekt aufgetreten. Zudem sollte das Fahrzeug mit einem Beleuchtungssatz ausgerüstet werden.
Am frühen Abend desselben Tages traf sich der Angeklagte in einer Gaststätte mit Freunden und nahm in erheblichem Umfang Alkohol zu sich. Gegen 21:30 Uhr brachten diese den Angeklagten nach Hause. Der Angeklagte begab sich nun in alkoholisiertem Zustand zu dem ihm zur Reparatur überlassenen Gabelstapler. Er startete das Fahrzeug und fuhr mit diesem auf die B 84 in Allmenhausen auf.
Bei völliger Dunkelheit und ohne jede Beleuchtungseinrichtung fuhr er nun mit dem Gabelstapler auf der Bundesstraße in Richtung Kirchheiligen. Einige Minuten später machte sich eine Zeugin mit ihrem Pkw auf den Heimweg. Dazu befuhr sie ebenfalls die B 84 in Richtung Kirchheiligen. Während der Fahrt tauchten auf der Fahrbahn Nebelschwaden auf. Deshalb senkte sie ihre Geschwindigkeit auf der Landstraße auf etwa 70 – 80 km/h. Nach einer zweiten Nebelschwade im Bereich eines Waldstücks etwa einen km hinter der Ortlage Allmenhausen tauchte für sie plötzlich und unerwartet der vom Angeklagten gesteuerte und unbeleuchtete Gabelstapler auf.
Auf diesen fuhr sie auf, der Gabelstapler stürzte zur Seite weg. Die Zeugin erlitt eine Gehirnerschütterung, zahlreiche Prellungen, Schmerzen im Brustbereich und ein stumpfes Bauchtrauma. An ihrem Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Bei dem Verkehrsunfall hatte sich auch der Angeklagte leichte Verletzungen zugezogen. Statt sich aber als verantwortlicher Fahrzeugführer und Unfallbeteiligter der Situation zu stellen, schlich er durch das Unterholz zu sich nach Hause zurück. Nachdem der Verdacht auf ihn gefallen war, wurde er noch in der Nacht von Polizeibeamten aufgesucht, wo eine Blutprobe durchgeführt wurde.
Diese stellten auch Schürfwunden beim Angeklagten fest. Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro und ein Führerscheinentzug von weiteren 6 Monaten wegen Unfallflucht, so lautete das Sondershäuser Urteil. Obwohl der Angeklagte leugnete, hatte Strafrichter Gerald Fierenz keinen vernünftigen Zweifel an seiner Schuld. Denn zahlreiche Indizien überführten ihn. So wurde im Unfallbereich eine Mütze des Angeklagten aufgefunden. Eine Zeugin hatte gehört, wie der Gabelstapler angelassen wurde, kurz nachdem der Angeklagte von seinen Freunden daheim abgesetzt wurde. Schließlich war der Angeklagte aufgrund des Unfalls selbst verletzt. Das Ausrutschen nach der Dusche wollte ihm der Richter nicht glauben.
Alles sprach somit gegen den Angeklagten. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnzStrafrichter Gerald Fierenz konnte am Ende der Beweisaufnahme Folgendes feststellen: Am Nachmittag des 12. November 2010 brachte ein Zeuge seinen Gabelstapler zum 30 jährigen Angeklagten auf dessen Grundstück. Der Angeklagte sollte den Gabelstapler, welcher nicht für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen ist, reparieren. Am Kühler war ein Defekt aufgetreten. Zudem sollte das Fahrzeug mit einem Beleuchtungssatz ausgerüstet werden.
Am frühen Abend desselben Tages traf sich der Angeklagte in einer Gaststätte mit Freunden und nahm in erheblichem Umfang Alkohol zu sich. Gegen 21:30 Uhr brachten diese den Angeklagten nach Hause. Der Angeklagte begab sich nun in alkoholisiertem Zustand zu dem ihm zur Reparatur überlassenen Gabelstapler. Er startete das Fahrzeug und fuhr mit diesem auf die B 84 in Allmenhausen auf.
Bei völliger Dunkelheit und ohne jede Beleuchtungseinrichtung fuhr er nun mit dem Gabelstapler auf der Bundesstraße in Richtung Kirchheiligen. Einige Minuten später machte sich eine Zeugin mit ihrem Pkw auf den Heimweg. Dazu befuhr sie ebenfalls die B 84 in Richtung Kirchheiligen. Während der Fahrt tauchten auf der Fahrbahn Nebelschwaden auf. Deshalb senkte sie ihre Geschwindigkeit auf der Landstraße auf etwa 70 – 80 km/h. Nach einer zweiten Nebelschwade im Bereich eines Waldstücks etwa einen km hinter der Ortlage Allmenhausen tauchte für sie plötzlich und unerwartet der vom Angeklagten gesteuerte und unbeleuchtete Gabelstapler auf.
Auf diesen fuhr sie auf, der Gabelstapler stürzte zur Seite weg. Die Zeugin erlitt eine Gehirnerschütterung, zahlreiche Prellungen, Schmerzen im Brustbereich und ein stumpfes Bauchtrauma. An ihrem Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Bei dem Verkehrsunfall hatte sich auch der Angeklagte leichte Verletzungen zugezogen. Statt sich aber als verantwortlicher Fahrzeugführer und Unfallbeteiligter der Situation zu stellen, schlich er durch das Unterholz zu sich nach Hause zurück. Nachdem der Verdacht auf ihn gefallen war, wurde er noch in der Nacht von Polizeibeamten aufgesucht, wo eine Blutprobe durchgeführt wurde.
Diese stellten auch Schürfwunden beim Angeklagten fest. Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro und ein Führerscheinentzug von weiteren 6 Monaten wegen Unfallflucht, so lautete das Sondershäuser Urteil. Obwohl der Angeklagte leugnete, hatte Strafrichter Gerald Fierenz keinen vernünftigen Zweifel an seiner Schuld. Denn zahlreiche Indizien überführten ihn. So wurde im Unfallbereich eine Mütze des Angeklagten aufgefunden. Eine Zeugin hatte gehört, wie der Gabelstapler angelassen wurde, kurz nachdem der Angeklagte von seinen Freunden daheim abgesetzt wurde. Schließlich war der Angeklagte aufgrund des Unfalls selbst verletzt. Das Ausrutschen nach der Dusche wollte ihm der Richter nicht glauben.
Alles sprach somit gegen den Angeklagten. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.