Mo, 11:05 Uhr
12.03.2012
Richter Kropp: außer Gefecht gesetzt
Das Sprichwort Dumm gelaufen passt auf den folgenden Fall des Amtsgerichts Sondershausen: Am 5. April 2011 gegen 16:00 Uhr betrat der 53jährige Angeklagte durch Übersteigen eines etwa 1,50 Meter hohen Zaunes widerrechtlich das Grundstück seines Neffen in Voigtstedt...
Dort gelang es ihm nach seinem vorherigen Tatentschluss zunächst nicht, in die dortigen Garagen einzudringen. Er scheiterte beim Aufhebeln des Schlosses. Sodann verschaffte er sich durch Einschlagen einer Fensterscheibe des Garagentores gewaltsam Zutritt in die Garage. Dort entwendete er aus dem Kühlschrank fünf teilweise angefangene Schnapsflaschen, die er noch vor Ort leerte. Im alkoholkritischen Zustand wurde der Angeklagte durch seinen Neffen auf einer dortigen Couch liegend vorgefunden. Der Wert der Beute ist auf etwa 20 Euro zu schätzen. Der angerichtete Sachschaden betrug etwa 30 Euro.
Der Mann wurde jetzt wegen Diebstahls und Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Sondershausen angeklagt. Vor Strafrichter Gerald Fierenz war er teilgeständig, wollte jedoch nicht in das Haus eingebrochen sein. Seine Einlassung, die Tür zur Garage sei offen gewesen, wurde jedoch durch glaubhafte Zeugenaussagen widerlegt.
Die große Frage war, was mit dem Manne geschehen sollte. Immerhin war er wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung einschlägig vorbestraft und hatte 2006 auch eine Bewährungsstrafe erhalten. Aufgrund seiner Alkoholisierung und des geringen Schadens folgte eine jetzt rechtskräftige Geldstrafe: 1.200 Euro.
Eine besondere Pointe bekommt der Fall dadurch, dass der Angeklagte im alkoholisierten Zustand dazu neigt, Unfug zu treiben. Vielleicht sollte er auf weniger gefährliche Getränke umsteigen. Denn beim nächsten Mal könnte es für eine vollstreckbare Freiheitsstrafe reichen!
Autor: nnzDort gelang es ihm nach seinem vorherigen Tatentschluss zunächst nicht, in die dortigen Garagen einzudringen. Er scheiterte beim Aufhebeln des Schlosses. Sodann verschaffte er sich durch Einschlagen einer Fensterscheibe des Garagentores gewaltsam Zutritt in die Garage. Dort entwendete er aus dem Kühlschrank fünf teilweise angefangene Schnapsflaschen, die er noch vor Ort leerte. Im alkoholkritischen Zustand wurde der Angeklagte durch seinen Neffen auf einer dortigen Couch liegend vorgefunden. Der Wert der Beute ist auf etwa 20 Euro zu schätzen. Der angerichtete Sachschaden betrug etwa 30 Euro.
Der Mann wurde jetzt wegen Diebstahls und Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Sondershausen angeklagt. Vor Strafrichter Gerald Fierenz war er teilgeständig, wollte jedoch nicht in das Haus eingebrochen sein. Seine Einlassung, die Tür zur Garage sei offen gewesen, wurde jedoch durch glaubhafte Zeugenaussagen widerlegt.
Die große Frage war, was mit dem Manne geschehen sollte. Immerhin war er wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung einschlägig vorbestraft und hatte 2006 auch eine Bewährungsstrafe erhalten. Aufgrund seiner Alkoholisierung und des geringen Schadens folgte eine jetzt rechtskräftige Geldstrafe: 1.200 Euro.
Eine besondere Pointe bekommt der Fall dadurch, dass der Angeklagte im alkoholisierten Zustand dazu neigt, Unfug zu treiben. Vielleicht sollte er auf weniger gefährliche Getränke umsteigen. Denn beim nächsten Mal könnte es für eine vollstreckbare Freiheitsstrafe reichen!