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Mi, 13:01 Uhr
04.04.2012

Angeleint durch den Wald

Ob Rehkitz im Wald oder der junge Vogel im Nest - wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. Einzelheiten dazu wie immer mit einem tierischen Klick...

Angeleint im Wald (Foto: privat) Angeleint im Wald (Foto: privat)

„Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sei“, erklärt Udo Kopernik vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). In den meisten Bundesländern gilt das für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli, in einigen Ländern liegt der Anfangstermin bereits im März.

Die einzelnen Vorschriften für den Leinzwang können sich je nach Bundesland durchaus unterscheiden. Informationen sind bei den Behörden erhältlich – unter anderem beim Ordnungsamt. Der Grund für die Sonderregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann.

Die möglichen Risiken für andere Tiere sind vielfältig. So reicht es manchmal schon, dass ein Hund ein Junges nur berührt – der fremde Geruch irritiert die erwachsenen Tiere, lässt sie eventuell den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt der Hund brütende Vögel, besteht wiederum die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tieren zerstört werden.

Verstöße werden meist mit Bußgeldern geahndet, kommt durch den Hund tatsächlich ein Tier zu Schaden, können sogar vier- oder fünfstellige Beträge fällig werden.
Autor: nnz

Kommentare
----4
06.04.2012, 05.33 Uhr
Hier fehlt doch was
Hier fehlen doch etliche Durchführungsbestimmungen und Verantwortlichkeiten. Wer legt denn Füchse und Kätzchen bis Katzen, Marder, hier und da auch schon wieder Wölfe etc. an die Leine? Wie werden alle Raubvögel während der zur Debatte stehenden Zeit in ausbruchsicheren Volieren untergebracht? Wer zahlt die „vier- oder fünfstelligen Beträge“, wenn trächtige Tiere oder ihr Nachwuchs trotz aller Schutzmaßnahmen durch o.g. Tiere zu Schaden kommen?

Wo ist der Strafkatalog für Kraftfahrer einzusehen, die einen Frischling, ein Kitz oder gar einen jungen Frosch überfahren? Bekommt man da noch Bewährung oder muss man in den Knast?
Pe_rle
06.04.2012, 09.50 Uhr
der böse Hund
Joe 50 korrekt beantwortet,
hier sehe ich auch nichts anders als den Hundebesitzer mal wieder zur Kasse zu bitten.

Und noch eine Frage dazu,wann wird es in der Stadt Nordhausen endlich mal einen umzäunten Platz geben wo unsere Hunde auch mal ohne Leine unter Artgenossen rum toben können.
In anderen Städten Thüringens gibt es das schon Jahre.
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