Do, 20:23 Uhr
12.04.2012
Besonders für Familien
Jetzt die attraktiven Förderdarlehen der Thüringer Aufbaubank beantragen, dass ist das Resultat der heutigen Pressekonferenz mit Vertretern der Thüringer Aufbaubank im Landratsamt Kyffhäuserkreis....
Über die Thüringer Aufbaubank stellt der Freistaat Thüringen zur Förderung der eigenen vier Wände auch in diesem Jahr wieder ein Darlehensvolumen von 12 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderdarlehen im Eigenheimbereich sind vor allem für Familien mit mittleren Einkommen bestimmt, so Roland Erdtmann, vom Bereich Wohnungsbauförderung der Thüringer Aufbaubank, zu 100 Prozent ein Kind der Thüringer Landesregierung.
Bevor es zur Pressekonferenz kam, stellten sich die Beteiligten, Landrat Peter Hengstermann (CDU), Sören Hauskeller, Leiter des Bauverwaltungsamtes, Ute Bergner Landratsamt Kyffhäuserkreis (Baufinanzierung) und Roland Erdtmann der Kamera von kn.
Wir sind an der Tätigkeit der Thüringer Aufbaubank im Kyffhäuserkreis sehr interessiert, so Hengstermann. Wir hoffen, dass sich vor allem junge Familien ein Nest im Kyffhäuserkreis bauen und so fester an die Region gebunden werden, um weiterer Abwanderung vorzubeugen.
Die Förderung des Freistaats besteht aus den drei Säulen Bauen/Kaufen, Modernisieren sowie Energieeffizient Sanieren, so Erdtmann in seinen Ausführungen,. Dabei werden topp Konditionen geboten, so z.B. 1,25 Prozent jährlich nominal bei den Zinsen, wenn es ums energieeffizient Sanieren geht.
Natürlich kann man an dieser Stelle nicht alle Konditionen erläutern. Deshalb stehen allen Interessierten die Kolleginnen der Wohnungsbauförderung des Landratsamtes und Ute Bergner und Roland Erdtmann von der Thüringer Aufbaubank
am Dienstag, dem 24. April 2012
von 13:00 bis 18:00 Uhr im Landratsamt des Kyffhäuserkreises (kleines Sitzungszimmer)
zu einem gesonderten Sprechtag zur Verfügung.
Im Bereich Bauen/Kaufen finanziert die Bank anteilig zum Beispiel bis 50.000 Euro als Ergänzung zur vorrangigen Finanzierung der Banken und Sparkassen. Gefördert werden beim Neubau junge Ehepaare auch ohne Kind, Haushalte mit mindestens einem Kind (hier reicht bereits die Vorlage einer Schwangerschaftsbescheinigung) sowie Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mindestens ein Haushaltsmitglied mit einem Grad von 50 oder mehr schwer behindert ist. Bei einem Bestandserwerb gelten diese Voraussetzungen nicht, so dass es hier keine Einschränkung gibt.
Beim Modernisieren werden bis zu 80 (in Ausnahmefällen sogar 90) Prozent der Gesamtkosten bzw. maximal 75.000 Euro finanziert. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 Euro. Abgesehen von den Darlehens- und Einkommensgrenzen gibt es bei der Modernisierungsförderung praktisch keine Einschränkungen: gefördert werden z.B. ein neues Dach, neue Fenster oder eine neue Elektroinstallation. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern.
Im Fördersegment Energieeffizient Sanieren werden Darlehensbeträge und Antragsberechtigung wie bei der Standard-Modernisierung gehandhabt. Gefördert werden hierbei die Sanierung zum Effizienzhaus. Diese Häuser müssen bestimmte Standards einhalten. Messgröße ist die gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Eine Förderung von energieeffizienten Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungserneuerung, Wärmedämmung oder Fenstererneuerung) ist ebenfalls möglich.
Bei allen Förderprogrammen sind Einkommensgrenzen einzuhalten. Bei einer Familie mit zwei Kindern (Musterhaushalt) liegt sie bei ca. 61.000 Euro brutto jährlich. Dennoch kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden (z.B. abzüglich möglicher Freibeträge).
Die Finanzierungsmodalitäten erlauben feste Zinssätze für fünf bzw. zehn Jahre. Die Tilgungssätze können wahlweise auf 1,7 Prozent oder auf 3,0 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem zweiten Jahr festgesetzt werden.
Wichtig ist, dass das jeweilige Darlehen vor Baubeginn bzw. Abschluss des Vertrages über den Erwerb des Eigenheims beantragt wird. Auch sollten sich Familien aus Förderschwerpunktgebieten, wie aus den Programmgemeinden des Programms Stadtumbau Ost, z.B. Artern, Roßleben und Sondershausen, mit den Fördermöglichkeiten intensiv beschäftigen.
Anträge für die Eigenheimförderung nimmt das Landratsamt des Kyffhäuserkreises entgegen. Weitere Informationen, Auskünfte und Antragsformulare erhalten Interessierte im Sachgebiet Wohnungsbauförderung des Bauverwaltungsamtes oder unter der Telefonnummer 03632/741 -602.
Autor: khhÜber die Thüringer Aufbaubank stellt der Freistaat Thüringen zur Förderung der eigenen vier Wände auch in diesem Jahr wieder ein Darlehensvolumen von 12 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderdarlehen im Eigenheimbereich sind vor allem für Familien mit mittleren Einkommen bestimmt, so Roland Erdtmann, vom Bereich Wohnungsbauförderung der Thüringer Aufbaubank, zu 100 Prozent ein Kind der Thüringer Landesregierung.
Bevor es zur Pressekonferenz kam, stellten sich die Beteiligten, Landrat Peter Hengstermann (CDU), Sören Hauskeller, Leiter des Bauverwaltungsamtes, Ute Bergner Landratsamt Kyffhäuserkreis (Baufinanzierung) und Roland Erdtmann der Kamera von kn.
Wir sind an der Tätigkeit der Thüringer Aufbaubank im Kyffhäuserkreis sehr interessiert, so Hengstermann. Wir hoffen, dass sich vor allem junge Familien ein Nest im Kyffhäuserkreis bauen und so fester an die Region gebunden werden, um weiterer Abwanderung vorzubeugen.
Die Förderung des Freistaats besteht aus den drei Säulen Bauen/Kaufen, Modernisieren sowie Energieeffizient Sanieren, so Erdtmann in seinen Ausführungen,. Dabei werden topp Konditionen geboten, so z.B. 1,25 Prozent jährlich nominal bei den Zinsen, wenn es ums energieeffizient Sanieren geht.
Natürlich kann man an dieser Stelle nicht alle Konditionen erläutern. Deshalb stehen allen Interessierten die Kolleginnen der Wohnungsbauförderung des Landratsamtes und Ute Bergner und Roland Erdtmann von der Thüringer Aufbaubank
am Dienstag, dem 24. April 2012
von 13:00 bis 18:00 Uhr im Landratsamt des Kyffhäuserkreises (kleines Sitzungszimmer)
zu einem gesonderten Sprechtag zur Verfügung.
Im Bereich Bauen/Kaufen finanziert die Bank anteilig zum Beispiel bis 50.000 Euro als Ergänzung zur vorrangigen Finanzierung der Banken und Sparkassen. Gefördert werden beim Neubau junge Ehepaare auch ohne Kind, Haushalte mit mindestens einem Kind (hier reicht bereits die Vorlage einer Schwangerschaftsbescheinigung) sowie Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mindestens ein Haushaltsmitglied mit einem Grad von 50 oder mehr schwer behindert ist. Bei einem Bestandserwerb gelten diese Voraussetzungen nicht, so dass es hier keine Einschränkung gibt.
Beim Modernisieren werden bis zu 80 (in Ausnahmefällen sogar 90) Prozent der Gesamtkosten bzw. maximal 75.000 Euro finanziert. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 Euro. Abgesehen von den Darlehens- und Einkommensgrenzen gibt es bei der Modernisierungsförderung praktisch keine Einschränkungen: gefördert werden z.B. ein neues Dach, neue Fenster oder eine neue Elektroinstallation. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern.
Im Fördersegment Energieeffizient Sanieren werden Darlehensbeträge und Antragsberechtigung wie bei der Standard-Modernisierung gehandhabt. Gefördert werden hierbei die Sanierung zum Effizienzhaus. Diese Häuser müssen bestimmte Standards einhalten. Messgröße ist die gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Eine Förderung von energieeffizienten Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungserneuerung, Wärmedämmung oder Fenstererneuerung) ist ebenfalls möglich.
Bei allen Förderprogrammen sind Einkommensgrenzen einzuhalten. Bei einer Familie mit zwei Kindern (Musterhaushalt) liegt sie bei ca. 61.000 Euro brutto jährlich. Dennoch kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden (z.B. abzüglich möglicher Freibeträge).
Die Finanzierungsmodalitäten erlauben feste Zinssätze für fünf bzw. zehn Jahre. Die Tilgungssätze können wahlweise auf 1,7 Prozent oder auf 3,0 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem zweiten Jahr festgesetzt werden.
Wichtig ist, dass das jeweilige Darlehen vor Baubeginn bzw. Abschluss des Vertrages über den Erwerb des Eigenheims beantragt wird. Auch sollten sich Familien aus Förderschwerpunktgebieten, wie aus den Programmgemeinden des Programms Stadtumbau Ost, z.B. Artern, Roßleben und Sondershausen, mit den Fördermöglichkeiten intensiv beschäftigen.
Anträge für die Eigenheimförderung nimmt das Landratsamt des Kyffhäuserkreises entgegen. Weitere Informationen, Auskünfte und Antragsformulare erhalten Interessierte im Sachgebiet Wohnungsbauförderung des Bauverwaltungsamtes oder unter der Telefonnummer 03632/741 -602.








