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Fr, 09:45 Uhr
01.06.2012

Trauernde werden abgezockt

Zurzeit werden wieder vermehrt Schreiben an trauernde Angehörige verschickt. Absender ist der Verein für posthume Verständigung. Und da will die nnz ein wenig Aufklärung betreiben...


Inhaltlich geht es um einen Eintrag in das Sterbeverzeichnis. Hierfür sollen dann 11,90 Euro bezahlt werden. Es wird in dem Schreiben eine Zahlungsfrist für die Eintragung von zwei Wochen gesetzt. Zwar steht in dem Schreiben, dass gegenwärtig keine geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Absender und dem Empfänger bestehen.

Die Aufmachung des Schreibens könnte jedoch suggerieren, dass es sich um ein offizielles Schreiben und einen offenen Betrag (zu zahlenden Betrag in Höhe von 11,90 Euro) handelt. Der Eintrag in das „europäische Verzeichnis des Vereins für Sterbefälle betreffend das transnationale deutschsprachige Gebiet" ist aus meiner Sicht und aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Bestatter völlig unnötig und zielt lediglich auf reine Gewinnerzielungsabsicht ab. Daher sollten Sie den Nutzen dieses Eintrages in Bezug auf die dafür zu zahlenden Kosten abwägen.

Auch werden immer wieder Rechnungen an trauernde Angehörige gesandt, wonach der verstorbene Mensch kurz vor seinem Tod noch gewisse Artikel bestellt habe,
oftmals handelt es sich hierbei um „schlüpfrige" Ware oder Schriften. Um dem Verstorbenen ein „ehrendes" Andenken zu bewahren, werden diese Rechnungen vielfach dann schnell stillschweigend beglichen.

Es bleibt aber nicht nur ein Loch im Geldbeutel, sondern auch ein schlechtes Gewissen und ein übler Nachgeschmack. Vielmehr sind Sie es doch dem verstorbenen Menschen schuldig, sein Andenken nicht so in den Schmutz ziehen zu lassen und müssen sich von Gaunern nicht übers Ohr hauen lassen.

Deshalb lassen Sie sich nicht darauf ein, fordern Sie die Firmen auf, den mit dem Verstorbenen zu dessen Lebzeiten geschlossenen Vertrag vorzulegen. Vielfach hören Sie dann nichts mehr. Ansonsten nehmen Sie Hilfe in Anspruch.

Um sich vor solch unliebsamer Post und anderen unerbetenen Schreiben oder Dingen zu schützen, sollten Sie es vermeiden, im Rahmen einer allgemein veröffentlichen Todesanzeige, eine Adresse bekannt zu geben. Zudem machen Sie es durch die Veröffentlichung einer Adresse Langfingern ziemlich leicht, denn Sie geben mit Adresse und dem Zeitpunkt der Trauerfeier bekannt, welche Wohnung zu welchem Zeitpunkt verlassen ist.
P. Tobias Titulaer, Verein TrauerWelten
Autor: nnz

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