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Fr, 18:09 Uhr
06.07.2012

Daten können gehandelt werden

Ihre Daten, die bei den Meldeämtern gespeichert sind, können jetzt frei gehandelt werden. Sie brauchen diesem Handel nicht einmal mehr widersprechen. Dank der Bundesregierung...


Nach der vom Bundestag am 29.06.2012 in zweiter Lesung beschlossenen Regelung im "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens dürfen Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels“ an Firmen auch erteilt werden, wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat und zwar dann, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.

Die Einführung dieser Ausnahme vom Verbot der Übermittlung bei Widerspruch hätte gravierende Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Meldebehörden. Bislang und nach dem ursprünglichen Entwurf konnten sich Auskunfteien und Adresshändler keine Adressen aus dem Melderegister ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen beschaffen.

Mit der anstehenden Änderung würde nunmehr eine (vermeintlich) nicht korrekte Adresse ausreichen und schon könnten sich Adresshändler die geprüften aktuellen Adressen aus dem Melderegister zur Bestätigung oder Berichtigung ihrer Adress-Altbestände besorgen. Adresshändler könnten diese neuen Adressen in Folge auch weiter veräußern.

Dazu der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Lutz Hasse: „Mit dieser Änderung würden den Bürgerinnen und Bürgern alle Rechte aus der Hand geschlagen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob Firmen für Zwecke der Werbung und des Adresshandels ihre personenbezogenen Daten erhalten dürfen. Um diese den Datenschutz missachtende Regelung im Gesetz zu stoppen, werde ich mich umgehend an die Fraktionen des Thüringer Landtags mit der Bitte um Unterstützung meines daten-schutzrechtlichen Anliegens wenden.
Dr. Lutz Hasse, Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Autor: khh

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Kommentare
Peppone
06.07.2012, 20:23 Uhr
Warum kommen Sie damit erst heute am 06.07.12?
Wenn das Gesetz am 29.06.2012 beschlossen wurde hätte ich von Ihnen, Herr Dr. Lutz Hasse, als Datenschutzbeauftragten eigentlich erwartet, dass Sie Ihre durchaus berechtigten und von mir getragenen Bedenken vor dem Beschluss dieses Gesetzes öffentlich äußern!

Waren Sie vor oder während des Beschlussvorganges im Urlaub und wußten vom geplanten Gesetz nichts? Sorry, aber ich glaube tatsächlich, dass Sie mit Ihrer Aufgabe überfordert sind oder Ihre Aufgabe nicht wahrnehmen wollen!
H.A.
07.07.2012, 20:45 Uhr
Nebensache
@Hubertus
Das Datenschutzbeauftragte nur Alibi Witzfiguren sind um das Volk zu beruhigen sollte ja langsam auch dem letzten aufgefallen sein ;) Die werden maximal fürs Facebookbashing mal aus dem Wandschrank gelassen, ansonsten haben sie nicht viel zu melden.

Was ich wiedermal viel abartiger finde ist das sie die Sauerei durchgewinkt haben als grade das Halbfinalspiel Deutschland-Italien lief und alle abgelenkt waren.

Es kann mir keiner erzählen das das Zufall war denn dazu kam es schon zu oft vor das Gesetze die Protest auslösen könnten dann durch gepeitscht wurden als große Sportereignisse waren. Die haben nämlich auch den angenehmen Nebeneffekt das viele Bundestagsabgeordnete die dagegen stimmen gar nicht erst da waren.

Es wird Zeit das denen mal ganz gehörig auf die Finger geklopft wird.

Sicherlich ist es auch Zufall das ein großer Anteil der Bundestagsabgeordneten eine Kanzlei betreibt und die Aufgrund von "Forderungsmanagement" direkte Nutznießer dieser in letzter Minute eingebrachten Änderung sind.(Vorher war das nämlich genau entgegengesetzt geplant)

Alternativ könnte es natürlich sein das die sich nichts böses dabei gedacht haben und einfach unfähig waren zu verstehen was da drin stand. Wundern täte mich das jedenfalls nicht, aber auch dann müssen sie ganz schnell weg.
Harzer_Wolf
08.07.2012, 12:08 Uhr
Einfache Methode
Ich habe eine einfache, wirkungsvolle Methode, wie man diese ungefragten Werbefuzzis loswird, die diese Daten von den Ämtern holen. Kommt Post von denen - den Inhalt in ein großes Kuvert stecken und ohne Frankierung und ohne Absender zurückschicken. Das kostet nicht viel Zeit - dem Unternehmen aber die Nachzahlgebühr. Die schicken dann nichts mehr. WETTEN?
Thomas Fichtner
08.07.2012, 13:24 Uhr
Ratet mal, wann das "entschieden" wurde!
Kommt ihr NIE drauf!

"Der Bundestag hatte das Gesetz am Donnerstagabend vergangener Woche beschlossen, wenige Minuten nach Anpfiff des EM-Halfinalspiels Deutschland-Italien. Abgeordnete waren zum Zeitpunkt der Abstimmung kaum noch anwesend."

Details, incl. Video der handvoll Anwesenden gibt es hier: http://www.tagesschau.de/inland/meldewesen102.html

DAS ist unsere Demokratie und unser Parlament bei der Arbeit!

Allein das bei so wenigen Anwesenden Dinge beschlossen werden können, sagt alles über den Zustand dieses Landes und die Achtung vor dem Souverän, nämlich uns Bürgern, aus!

Aber regelmäßig sich die Diäten erhöhen...
Flitzpiepe
08.07.2012, 20:11 Uhr
Ratet mal, wie lange die dazu gebraucht haben
Ganze 57 Sekunden!

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108124972/Bundestag-verkauft-Buergerrechte-in-nur-57-Sekunden.html
-Insider-
09.07.2012, 07:09 Uhr
man
sollte kurz dazu erwähnen:

das betreuungsgeld konnte nicht beschlossen werden, da nur 211 mitglieder anwesend waren und der bundestag somit nicht beschlussfähig war.

bei der abstimmung zum meldegesetz waren nicht einmal 30 abgeordnete da.

vllt. gibt es da eine spezielle regelung die ich nicht kenne...aber für mich hat frau pau da kurz und kanpp versagt und gehört ihres amtes enthoben.
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