Fr, 18:45 Uhr
06.07.2012
"Sonderbares aus Sondershausen" (11)
Heute: Die Rückwärtsrolle beim Widerspruch gegen die Meldedatenübermittlung. Lange haben wir nicht von ihm gehört, aber jetzt schlägt er mit "spitzer" Feder wie zu, Eric Sommer...
Ach wie gut dass niemand weiß, dass ich Eric Sommer heiß, dachte ich mir und habe auch hin und wieder meinen Widerspruch gegen die Meldedatenübermittlung bei der zuständigen Behörde, der Sondershäuser Stadtverwaltung geltend gemacht. Das sollte verhindern, dass Parteien, Medien, Adressbuchverlage, Religionsgemeinschaften und andere, manchmal lästige Organisationen meine Daten ungehindert abgreifen und weitergeben können. Schließlich ist, zumindest nach meiner Auffassung, der Staat nicht dafür zuständig und auch gar nicht berechtigt, Daten seiner Bürger zu sammeln und dann zweckentfremdet in die Welt zu streuen.
Freilich hat das auch mich nicht davor bewahrt, schon in frühen Jahren mit dubiosen Angeboten zu Sterbeversicherungen belastet zu werden, die mir mein nahendes Ende in apokalyptischen Szenarien vor Augen führten und mir meine Jugend versauten, indem sie mir schlaflose Nächte bescherten, ob meiner zukünftigen Hinterlassenen, die unter der Last meiner Bestattungskosten zusammenbrechend, sich die Inschrift meines Grabsteines buchstäblich vom Munde absparen mussten.
Aber lassen wir die Wirksamkeit dieses Widerspruches mal dahingestellt, zumindest konnte man etwas tun und wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht, tut man inzwischen gern und mit viel Aufwand was man kann, es sei denn, es ist einem egal.
Damit ist nun aber Schluss, denn just während die patriotischen Bürger vor den öffentlichen Großbildschirmen für den Erfolg der deutschen Fußballhelden fieberten, hofften und bangten, hat die Koalition in Berlin ein neues Bundesmeldegesetz erlassen, dass entgegen aller Tendenzen, Proteste, Einsichten und Erklärungen in diesem Bereich, den Datenschutz weitgehend unterwandert und den braven Bürger schutzlos den Datenkraken zum Fraß vorwirft.
Eigentlich war nach vorheriger Debatte vorgesehen, die bisherige Widerspruchsregelung in eine Einwilligungsregelung umzuwandeln, was bedeutet hätte, das Daten nur noch weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat. Das wäre eine Lösung gewesen, wie sie von Datenschützern derzeit beispielsweise auch für soziale Netzwerke gefordert wird. Kurz vor der Abstimmung wurde der Gesetzesentwurf jedoch ohne erneute Beratung nochmals geändert und fällt nun sogar weit hinter die ursprüngliche Regelung zurück. Ein Widerspruch ist zwar weiterhin möglich, bleibt aber weitgehend unwirksam, da eine Abfrage durch Dritte zum Abgleich oder zur Berichtigung bereits vorhandener Daten dadurch nicht blockiert wird. Sicher muss ich jetzt niemandem erklären, dass vorhandene Daten, woher auch immer, reichlich vorhanden sind und dass das Interesse an einer Berichtigung oder Verifizierung dieser Daten anhand amtlicher Melderegister wohl beachtlich sein wird.
An dieser Stelle der Geschichte komme ich mir als verantwortungsbewusster, mitdenkender, demokratiegläubiger Bürger gelinde gesagt leicht veralbert, verraten und verkauft vor und es würde mich sehr interessieren, ob diejenigen Vertreter aus hiesiger Region, die für solch ein Gesetz die Hand gehoben haben, überhaupt wussten, was sie tun und falls ja, warum und für wen? Meine berechtigten Interessen und Grundrechte sehe ich jedenfalls so in keiner Weise vertreten.
Eigentlich ist abzusehen, dass auch dieses Gesetz, wie so viele in letzter Zeit, durch das Bundesverfassungsgericht kassiert werden wird, was aber perspektivisch keine sichere Bank und auch nicht ganz unproblematisch ist, denn wer beschließt doch gleich noch mal in Deutschland über die Verfassung?
Sieht so aus, als würden Datenskandale neuerdings per Gesetz gemacht. Die Post-Privacy-Ära ist hiermit auch in Sondershausen eröffnet und selbst die netteste Beamtin des datenschutzfreundlichsten Meldeamtes kann uns nun nicht mehr vor dem Ausbluten unserer Intimsphäre schützen.
Ach wie gut das jeder weiß, dass ich Eric Sommer heiß.
Autor: khhAch wie gut dass niemand weiß, dass ich Eric Sommer heiß, dachte ich mir und habe auch hin und wieder meinen Widerspruch gegen die Meldedatenübermittlung bei der zuständigen Behörde, der Sondershäuser Stadtverwaltung geltend gemacht. Das sollte verhindern, dass Parteien, Medien, Adressbuchverlage, Religionsgemeinschaften und andere, manchmal lästige Organisationen meine Daten ungehindert abgreifen und weitergeben können. Schließlich ist, zumindest nach meiner Auffassung, der Staat nicht dafür zuständig und auch gar nicht berechtigt, Daten seiner Bürger zu sammeln und dann zweckentfremdet in die Welt zu streuen.
Freilich hat das auch mich nicht davor bewahrt, schon in frühen Jahren mit dubiosen Angeboten zu Sterbeversicherungen belastet zu werden, die mir mein nahendes Ende in apokalyptischen Szenarien vor Augen führten und mir meine Jugend versauten, indem sie mir schlaflose Nächte bescherten, ob meiner zukünftigen Hinterlassenen, die unter der Last meiner Bestattungskosten zusammenbrechend, sich die Inschrift meines Grabsteines buchstäblich vom Munde absparen mussten.
Aber lassen wir die Wirksamkeit dieses Widerspruches mal dahingestellt, zumindest konnte man etwas tun und wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht, tut man inzwischen gern und mit viel Aufwand was man kann, es sei denn, es ist einem egal.
Damit ist nun aber Schluss, denn just während die patriotischen Bürger vor den öffentlichen Großbildschirmen für den Erfolg der deutschen Fußballhelden fieberten, hofften und bangten, hat die Koalition in Berlin ein neues Bundesmeldegesetz erlassen, dass entgegen aller Tendenzen, Proteste, Einsichten und Erklärungen in diesem Bereich, den Datenschutz weitgehend unterwandert und den braven Bürger schutzlos den Datenkraken zum Fraß vorwirft.
Eigentlich war nach vorheriger Debatte vorgesehen, die bisherige Widerspruchsregelung in eine Einwilligungsregelung umzuwandeln, was bedeutet hätte, das Daten nur noch weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat. Das wäre eine Lösung gewesen, wie sie von Datenschützern derzeit beispielsweise auch für soziale Netzwerke gefordert wird. Kurz vor der Abstimmung wurde der Gesetzesentwurf jedoch ohne erneute Beratung nochmals geändert und fällt nun sogar weit hinter die ursprüngliche Regelung zurück. Ein Widerspruch ist zwar weiterhin möglich, bleibt aber weitgehend unwirksam, da eine Abfrage durch Dritte zum Abgleich oder zur Berichtigung bereits vorhandener Daten dadurch nicht blockiert wird. Sicher muss ich jetzt niemandem erklären, dass vorhandene Daten, woher auch immer, reichlich vorhanden sind und dass das Interesse an einer Berichtigung oder Verifizierung dieser Daten anhand amtlicher Melderegister wohl beachtlich sein wird.
An dieser Stelle der Geschichte komme ich mir als verantwortungsbewusster, mitdenkender, demokratiegläubiger Bürger gelinde gesagt leicht veralbert, verraten und verkauft vor und es würde mich sehr interessieren, ob diejenigen Vertreter aus hiesiger Region, die für solch ein Gesetz die Hand gehoben haben, überhaupt wussten, was sie tun und falls ja, warum und für wen? Meine berechtigten Interessen und Grundrechte sehe ich jedenfalls so in keiner Weise vertreten.
Eigentlich ist abzusehen, dass auch dieses Gesetz, wie so viele in letzter Zeit, durch das Bundesverfassungsgericht kassiert werden wird, was aber perspektivisch keine sichere Bank und auch nicht ganz unproblematisch ist, denn wer beschließt doch gleich noch mal in Deutschland über die Verfassung?
Sieht so aus, als würden Datenskandale neuerdings per Gesetz gemacht. Die Post-Privacy-Ära ist hiermit auch in Sondershausen eröffnet und selbst die netteste Beamtin des datenschutzfreundlichsten Meldeamtes kann uns nun nicht mehr vor dem Ausbluten unserer Intimsphäre schützen.
Ach wie gut das jeder weiß, dass ich Eric Sommer heiß.