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Mo, 14:01 Uhr
09.07.2012

Klärungsbedarf

In der Debatte um das neue Meldegesetz sieht Thüringens Innenminister Jörg Geibert (CDU) noch Klärungsbedarf. Weitere Einzelheiten wie immer mit dem bekannten Klick...


„Der Datenschutz der Bürger muß umfassend gewährleistet sein. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung hat Vorrang vor den Informationsinteressen einzelner Unternehmen“, erklärte Geibert heute in Erfurt. Die Bürger müßten der Weitergabe ihrer Daten zu Werbezwecken wirksam widersprechen können. Der Bundestag hatte das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" Ende Juni 2012 beschlossen.

Mit der Neuregelung dürfen Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an Firmen auch erteilt werden, wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt dann, wenn die Informationen ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Das wiederum dürfte nach dem politischen Aufschrei, den die Art und Weise der Verabschiedung durch den Bundestag gezeigt hat, sehr fraglich sein.
Autor: nnz

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Kommentare
Marie 2010
09.07.2012, 15:10 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Ausschließlich Links sind nicht erlaubt
H.A.
09.07.2012, 15:18 Uhr
Unverschämt
Grade der Innenminister sollte da ma ruhig sein, er und seine Kollegen schreien seit Jahren nach der Vorratsdatenspeicherung und ähnlichen Projekten um die Bevölkerung komplett zu überwachen.

Da klingt es wie Hohn das grade er was von "informeller Selbstbestimmung" faselt.

Außerdem sollte er mal dran denken das seine CDU Kollegen dem ganzen zugestimmt haben.
Marie 2010
09.07.2012, 18:55 Uhr
ok, dann nochmal
Vielleicht kann man ja auf diesem Wege was bewerkstelligen http://www.campact.de/melderecht/sn1/signer
Lg
Paulinchen
09.07.2012, 23:08 Uhr
Was wäre wenn?
Nun sollen ja die Postzusteller ganz sicher mehr zu tun bekommen, denn per Gesetz hat Angie ihnen ja einen Mindestlohn verpasst. Ob sie damit aber gut leben können, ist nicht gesichert. Nur wenn sich unsere Briefkästen mit Werbung aller möglichen Unternehmen füllen, dann sollte man doch mal einen Juristen befragen, ob dies nicht als Nötigung gewertet und juristisch verfolgt werden kann. Oder wir sammeln den Schrott aus dem Kasten und schicken ihn alle an Merkel & Co. per Nachnahme zu Weihnachten.

Leider bin ich weder Rechtsanwalt, noch Linksanwalt, aber `ne Überlegung wäre es doch allemal wert,

meint Paulinchen
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