Mo, 06:46 Uhr
06.08.2012
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan
Das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha und die Stadtverwaltung bad Frankenhausen geben die Termine und Verfahrensweise für das vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Esperstedter Ried bekannt...
1. Ladung zur Informationsveranstaltung
Um den Ablauf der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und der Wertermittlungsergebnisse nebst den übersendeten Unterlagen zu erläutern, findet vor der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und der Wertermittlungsergebnisse
am Freitag, dem 24.08.2012, um 18.00 Uhr
im Saal des Bürgerhauses, Hauptstraße 161 in 06567 Esperstedt eine Teilnehmerversammlung hierüber statt.
2. Ladung zur Auslegung und Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse und des Flurbereinigungsplanes
Die Nachweise über die Wertermittlungsergebnisse sowie der Flurbereinigungsplan liegen gemäß § 32 bzw. § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835), zur Einsichtnahme für die Beteiligten und zur Bekanntgabe
am Montag, dem 27.08.2012, von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
am Dienstag, dem 28.08.2012, von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
am Mittwoch, dem 29.08.2012, von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
im Saal des Bürgerhauses, Hauptstraße 161 in 06567 Esperstedt aus.
In dieser Zeit werden Beauftragte des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung zur Erläuterung und Auskunftserteilung anwesend sein.
Während dieser Zeit können die Beteiligten außerdem in ihre neuen Grundstücke eingewiesen und die neue Feldeinteilung kann auf Wunsch an Ort und Stelle erläutert werden. Die Termine zur örtlichen Einweisung können während der o.g. Auslegung vereinbart werden.
3. Ladung zum gemeinsamen Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
Der gemeinsame Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und den Inhalt des Flurbereinigungsplanes gemäß § 32 und § 59 Abs. 2 FlurbG findet
am Freitag, dem 31.08.2012 um 13.00 Uhr
im Saal des Bürgerhauses, Hauptstraße 161 in 06567 Esperstedt statt.
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
a) Eigentümer ihrer dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
b) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,
c) Landempfänger im Neuen Bestand.
4. Zusendung von Auszügen
Jeder Teilnehmer erhält als Anlage eine schriftliche Ladung und Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan, die seine alten und neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweisen. Diese Auszüge sollen den Beteiligten unabhängig von den Erläuterungen im Bekanntgabetermin ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.
Diese Auszüge sind zu den Terminen mitzubringen.
5. Vertretungsbefugnis
Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigen vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch im Falle der Vertretung durch einen Ehepartner. Vollmachtsvordrucke können beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha sowie bei der Stadt Bad Frankenhausen, Bauverwaltung, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, kostenlos in Empfang genommen werden.
Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.
Die Gebührenbefreiung bezieht sich nicht auf eine notarielle Beglaubigung.
Ohne Beglaubigung kann die Vollmacht vorerst anerkannt werden. Die Beglaubigung ist aber nachzuholen.
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Widersprüche gegen die Ergebnisse der Wertermittlung oder gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes können die Beteiligten entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem 01.09.2012, schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung erheben. Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf bei der Behörde eingegangen ist.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung oder sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keine rechtlichen Wirkungen.
Eine Auskunftserteilung, Erläuterungen der Abfindung sowie örtliche Einweisung kann am Tag des Anhörungstermins nicht mehr erfolgen. Hierzu wird auf den eigens dafür vorgesehenen Termin zur Bekanntgabe und zur Offenlage hingewiesen, der bei Bedarf auch die örtliche Einweisung umfassen kann.
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Autor: khh1. Ladung zur Informationsveranstaltung
Um den Ablauf der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und der Wertermittlungsergebnisse nebst den übersendeten Unterlagen zu erläutern, findet vor der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und der Wertermittlungsergebnisse
am Freitag, dem 24.08.2012, um 18.00 Uhr
im Saal des Bürgerhauses, Hauptstraße 161 in 06567 Esperstedt eine Teilnehmerversammlung hierüber statt.
2. Ladung zur Auslegung und Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse und des Flurbereinigungsplanes
Die Nachweise über die Wertermittlungsergebnisse sowie der Flurbereinigungsplan liegen gemäß § 32 bzw. § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835), zur Einsichtnahme für die Beteiligten und zur Bekanntgabe
am Montag, dem 27.08.2012, von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
am Dienstag, dem 28.08.2012, von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
am Mittwoch, dem 29.08.2012, von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
im Saal des Bürgerhauses, Hauptstraße 161 in 06567 Esperstedt aus.
In dieser Zeit werden Beauftragte des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung zur Erläuterung und Auskunftserteilung anwesend sein.
Während dieser Zeit können die Beteiligten außerdem in ihre neuen Grundstücke eingewiesen und die neue Feldeinteilung kann auf Wunsch an Ort und Stelle erläutert werden. Die Termine zur örtlichen Einweisung können während der o.g. Auslegung vereinbart werden.
3. Ladung zum gemeinsamen Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
Der gemeinsame Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und den Inhalt des Flurbereinigungsplanes gemäß § 32 und § 59 Abs. 2 FlurbG findet
am Freitag, dem 31.08.2012 um 13.00 Uhr
im Saal des Bürgerhauses, Hauptstraße 161 in 06567 Esperstedt statt.
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
a) Eigentümer ihrer dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
b) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,
c) Landempfänger im Neuen Bestand.
4. Zusendung von Auszügen
Jeder Teilnehmer erhält als Anlage eine schriftliche Ladung und Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan, die seine alten und neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweisen. Diese Auszüge sollen den Beteiligten unabhängig von den Erläuterungen im Bekanntgabetermin ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.
Diese Auszüge sind zu den Terminen mitzubringen.
5. Vertretungsbefugnis
Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigen vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch im Falle der Vertretung durch einen Ehepartner. Vollmachtsvordrucke können beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha sowie bei der Stadt Bad Frankenhausen, Bauverwaltung, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, kostenlos in Empfang genommen werden.
Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.
Die Gebührenbefreiung bezieht sich nicht auf eine notarielle Beglaubigung.
Ohne Beglaubigung kann die Vollmacht vorerst anerkannt werden. Die Beglaubigung ist aber nachzuholen.
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Widersprüche gegen die Ergebnisse der Wertermittlung oder gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes können die Beteiligten entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem 01.09.2012, schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung erheben. Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf bei der Behörde eingegangen ist.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung oder sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keine rechtlichen Wirkungen.
Eine Auskunftserteilung, Erläuterungen der Abfindung sowie örtliche Einweisung kann am Tag des Anhörungstermins nicht mehr erfolgen. Hierzu wird auf den eigens dafür vorgesehenen Termin zur Bekanntgabe und zur Offenlage hingewiesen, der bei Bedarf auch die örtliche Einweisung umfassen kann.
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
