Do, 14:18 Uhr
16.08.2012
Schritt in richtige Richtung
Rechnungen, Buchungsbelege, Lohnkonten, Lagerbücher, Inventurlisten und so einiges mehr müssen Unternehmen derzeit zehn Jahre lang aufbewahren. Nun plant die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz eine Verkürzung dieser Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Akten. Für die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt ein Schritt in die richtige Richtung...
Durch das vorgesehene Zurückfahren der Frist von aktuell zehn auf zunächst acht und später sieben Jahre werden die Unternehmen deutlich von Bürokratie entlastet, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Die Bundesregierung solle diesen Weg deshalb konsequent weiter gehen. Nur so erreiche sie das von ihr selbst gesteckte Ziel eines Bürokratieabbaus von 25 Prozent.
Hierbei sind auch die Bundesländer in der Pflicht. Sie sollten der Verkürzung im Bundesrat zustimmen, fordert Grusser. Schließlich verfügten die Finanzverwaltungen der Länder etwa mit der E-Bilanz und der elektronischen Betriebsprüfung über Instrumente, die einen schnelleren Abschluss der Steuerveranlagungen ermöglichten. Die zeitliche Straffung der Prüfung bringe rascher die dringend erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für die Firmen mit sich.
Mehr Finanzbeamte müssen wegen der kürzeren Aufbewahrungsfristen nicht eingestellt werden, betont der IHK-Chef, schließlich bleibt die Anzahl der Steuerfälle pro Jahr in etwa gleich.
Autor: nnzDurch das vorgesehene Zurückfahren der Frist von aktuell zehn auf zunächst acht und später sieben Jahre werden die Unternehmen deutlich von Bürokratie entlastet, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Die Bundesregierung solle diesen Weg deshalb konsequent weiter gehen. Nur so erreiche sie das von ihr selbst gesteckte Ziel eines Bürokratieabbaus von 25 Prozent.
Hierbei sind auch die Bundesländer in der Pflicht. Sie sollten der Verkürzung im Bundesrat zustimmen, fordert Grusser. Schließlich verfügten die Finanzverwaltungen der Länder etwa mit der E-Bilanz und der elektronischen Betriebsprüfung über Instrumente, die einen schnelleren Abschluss der Steuerveranlagungen ermöglichten. Die zeitliche Straffung der Prüfung bringe rascher die dringend erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für die Firmen mit sich.
Mehr Finanzbeamte müssen wegen der kürzeren Aufbewahrungsfristen nicht eingestellt werden, betont der IHK-Chef, schließlich bleibt die Anzahl der Steuerfälle pro Jahr in etwa gleich.
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