Do, 14:20 Uhr
16.08.2012
Der falsche Sprit
Autobahn 7, Rastplatz Am Bierberg, Landkreis Northeim: Vergangenen Dienstag ging Zöllnern der Kontrolleinheit Verkehrswege ein mit Heizöl betriebener LKW aus Osteuropa ins Netz. Nach der Überprüfung des Kraftstoffs stand schnell fest, dass der LKW in seinen Tanks rund 1.500 Liter Heizöl vorhielt...
Testergebnis: positiv – hier ist Heizöl im Tank Bild: HZA Braunschweig
Unsere Kraftstoffkontrollen dienen der Feststellung, ob ein Fahrzeug mit voll versteuertem Diesel oder verbotswidrig mit steuerbegünstigtem Heizöl betankt wurde, erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig. Heizöl und Diesel haben die gleiche chemische Zusammensetzung. Die Unterscheidung beider spielt jedoch im Energiesteuerrecht eine erhebliche Rolle. Diesel unterliegt gegenüber dem Heizöl einer um ein vielfaches höheren Versteuerung.
Wer Heizöl zweckwidrig, also nicht zum Erzeugen von Wärme verwendet, begeht Steuerhinterziehung für den Unterschiedsbetrag zum Steuersatz für Diesel. Die Zöllner leiteten noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen den LKWFahrer ein. Für die Steuern und die zu erwartende Geldstrafe musste er eine Sicherheit in Höhe von 760 Euro leisten.
Heizöl im Teströhrchen, Bild: HZA Braunschweig
Besonders das Tankvolumen und die Laufleistung von LKW im Speditionsgewerbe verleiten zur Steuerhinterziehung durch Heizölverdieselung. Der finanzielle Vorteil ist schnell viel größer als bei einem privat betriebenem PKW, so Mauritz weiter.
Hintergrund: Kraftstoffkontrollen durch den Zoll funktionieren schnell und unkompliziert. Durch eine Handpumpe werden wenige Milliliter Kraftstoff aus dem Tank eines Fahrzeugs in ein Teströhrchen befördert. Ist der Kraftstoff rot eingefärbt, wissen die Zöllner sofort, dass es sich um Heizöl handelt. Zusätzlich ist Heizöl mit den unsichtbaren Markierstoffen Furfurol und solvent yellow versetzt. Beide Stoffe sind vom Zoll vor Ort durch einen chemischen Schnelltest nachweisbar.
Autor: redTestergebnis: positiv – hier ist Heizöl im Tank Bild: HZA Braunschweig
Unsere Kraftstoffkontrollen dienen der Feststellung, ob ein Fahrzeug mit voll versteuertem Diesel oder verbotswidrig mit steuerbegünstigtem Heizöl betankt wurde, erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig. Heizöl und Diesel haben die gleiche chemische Zusammensetzung. Die Unterscheidung beider spielt jedoch im Energiesteuerrecht eine erhebliche Rolle. Diesel unterliegt gegenüber dem Heizöl einer um ein vielfaches höheren Versteuerung.
Wer Heizöl zweckwidrig, also nicht zum Erzeugen von Wärme verwendet, begeht Steuerhinterziehung für den Unterschiedsbetrag zum Steuersatz für Diesel. Die Zöllner leiteten noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen den LKWFahrer ein. Für die Steuern und die zu erwartende Geldstrafe musste er eine Sicherheit in Höhe von 760 Euro leisten.
Heizöl im Teströhrchen, Bild: HZA Braunschweig
Besonders das Tankvolumen und die Laufleistung von LKW im Speditionsgewerbe verleiten zur Steuerhinterziehung durch Heizölverdieselung. Der finanzielle Vorteil ist schnell viel größer als bei einem privat betriebenem PKW, so Mauritz weiter.
Hintergrund: Kraftstoffkontrollen durch den Zoll funktionieren schnell und unkompliziert. Durch eine Handpumpe werden wenige Milliliter Kraftstoff aus dem Tank eines Fahrzeugs in ein Teströhrchen befördert. Ist der Kraftstoff rot eingefärbt, wissen die Zöllner sofort, dass es sich um Heizöl handelt. Zusätzlich ist Heizöl mit den unsichtbaren Markierstoffen Furfurol und solvent yellow versetzt. Beide Stoffe sind vom Zoll vor Ort durch einen chemischen Schnelltest nachweisbar.
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