Di, 12:54 Uhr
28.08.2012
Zustimmung für Ausnahmen
Seit dem 1. Januar 2012 gilt das neue Thüringer Ladenöffnungsgesetz. Danach dürfen Arbeitnehmer an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden. Ein nunmehr vorliegender Verordnungsentwurf regelt entsprechende Ausnahmen und findet Zustimmung im Thüringer Handel...
In der Branche schlagen die Wogen seit Einführung des neuen Gesetzes hoch. Insbesondere das Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer an mindestens zwei Samstagen im Monat stößt bei den Händlern auf Unverständnis und ist nicht praktikabel. Viele können sich gar nicht an die neuen Vorgaben halten, ohne Einschnitte im Service hinnehmen zu müssen, kritisiert Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Erfurter Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Erfahrungen der ersten Monate seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung hätten gezeigt, dass qualifizierte Mitarbeiter an den umsatzstarken Samstagen fehlten und damit eine optimale Beratungsqualität nicht mehr gewährleistet sei.
Darüber hinaus hätten die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zugenommen und mussten die Stammkräfte teilweise drastische Einkommens- und Provisionsverluste verkraften.
Ein von der IHK Erfurt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hatte erst kürzlich festgestellt, dass das Gesetz mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung nicht im Einklang steht. In der nunmehr vom Sozialausschuss des Thüringer Landtags vorgelegten ‚Verordnung zur Regelung von Ausnahmen zur Einschränkung von Samstagsarbeit‘ werden endlich die Bedenken des Handels aufgegriffen, um die Auswirkungen der unsäglichen Regelung zu minimieren, gibt sich Grusser zufrieden.
So sei vorgesehen, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit wöchentlich auf höchstens fünf Tage verteilt ist, von der Freistellung an zwei Samstagen pro Monat ausgenommen sind. Dies gestatte den Unternehmen mehr Flexibilität bei der Personalplanung und beim Personaleinsatz. Schließlich würden die meisten Thüringer Handelsunternehmen ihren Mitarbeitern bereits heute zwei freie Arbeitstage in der Woche gewährleisten.
Wir begrüßen deshalb den Verordnungsentwurf und hoffen auf eine möglichst kurzfristige Umsetzung, so der IHK-Chef. Wichtig sei, dass sich der Handel vor dem Hintergrund des harten Wettbewerbes und der ohnehin geringen Margen wieder auf sein Kerngeschäft und seine Kunden konzentrieren könne.
Autor: redIn der Branche schlagen die Wogen seit Einführung des neuen Gesetzes hoch. Insbesondere das Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer an mindestens zwei Samstagen im Monat stößt bei den Händlern auf Unverständnis und ist nicht praktikabel. Viele können sich gar nicht an die neuen Vorgaben halten, ohne Einschnitte im Service hinnehmen zu müssen, kritisiert Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Erfurter Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Erfahrungen der ersten Monate seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung hätten gezeigt, dass qualifizierte Mitarbeiter an den umsatzstarken Samstagen fehlten und damit eine optimale Beratungsqualität nicht mehr gewährleistet sei.
Darüber hinaus hätten die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zugenommen und mussten die Stammkräfte teilweise drastische Einkommens- und Provisionsverluste verkraften.
Ein von der IHK Erfurt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hatte erst kürzlich festgestellt, dass das Gesetz mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung nicht im Einklang steht. In der nunmehr vom Sozialausschuss des Thüringer Landtags vorgelegten ‚Verordnung zur Regelung von Ausnahmen zur Einschränkung von Samstagsarbeit‘ werden endlich die Bedenken des Handels aufgegriffen, um die Auswirkungen der unsäglichen Regelung zu minimieren, gibt sich Grusser zufrieden.
So sei vorgesehen, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit wöchentlich auf höchstens fünf Tage verteilt ist, von der Freistellung an zwei Samstagen pro Monat ausgenommen sind. Dies gestatte den Unternehmen mehr Flexibilität bei der Personalplanung und beim Personaleinsatz. Schließlich würden die meisten Thüringer Handelsunternehmen ihren Mitarbeitern bereits heute zwei freie Arbeitstage in der Woche gewährleisten.
Wir begrüßen deshalb den Verordnungsentwurf und hoffen auf eine möglichst kurzfristige Umsetzung, so der IHK-Chef. Wichtig sei, dass sich der Handel vor dem Hintergrund des harten Wettbewerbes und der ohnehin geringen Margen wieder auf sein Kerngeschäft und seine Kunden konzentrieren könne.
