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Fr, 15:33 Uhr
21.09.2012

Modernes Informationsfreiheitsgesetz

Vorhaben aus Koalitionsvertrag umgesetzt. Entwurf für modernes Informationsfreiheitsgesetz für Thüringen ins Parlament eingebracht..

Dorothea Marx (Foto: Wahlkreisbüro Marx) Dorothea Marx (Foto: Wahlkreisbüro Marx) Als einen "großen Schritt vorwärts für Thüringen" hat die justiz- und netzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Dorothea Marx, den heute eingebrachten Entwurf eines neuen Informationsfreiheitsgesetzes für den Freistaat bezeichnet.

"Verwaltung darf keine Geheimniskrämerei, sondern muss transparent sein". erklärte Marx. Deshalb beseitige die Koalition nicht nur unzeitgemäße Einschränkungen im bisherigen Gesetz, sondern beabsichtige auch, als erstes Flächenland ein für jedermann zugängliches Informationsregister im Internet aufzubauen.

Damit, so Marx, werde bei Informationen von allgemeinem Interesse künftig kein aufwendiges Einzel-Antrags-Verfahren mehr erforderlich. Hierdurch werde der Informationszugang einfacher und Verwaltungen würden von unnötiger Einzelfallbearbeitung entlastet. Die Erfahrungen mit dem bisherigen Gesetz hätten gezeigt, dass das bisherige Antragsverfahren zu mühselig und deshalb nicht angenommen worden sei. Die Zuordnung des Amts des Informfreiheitsbeauftragten zum Landesbeauftragten für Datenschutz gewährleiste eine Abwägung mit Grundrechten Dritter und gebe den Bürgern künftig einen Ansprechpartner und Fürsprecher für ihr Informationsrecht.

Bereits 2006 hatte die SPD-Fraktion einen modernen Gesetzentwurf zum Thema im Landtag eingebracht, der von der damaligen CDU-Mehrheit zu einem Rumpf-Gesetz herabgewürdigt und verabschiedet wurde.
Bei den Thüringer Koalitionsverhandlungen 2009 hatte die SPD dann durchsetzt, dass das bestehende Rumpf-Gesetz novelliert und die Informationsfreiheitsrechte gestärkt werden.

Vor allem hat die SPD-Fraktion nach langem Zögern des Koalitionspartners erreicht, dass der Thüringer Datenschutzbeauftragte zusätzlich die Funktion eines Informationsfreiheitsbeauftragten übernimmt, seine Aufgaben erweitert und damit den Bürgern als Ansprechpartner bei Fragen rund um den Zugang zu behördlichen Informationen dient.

Außerdem wird es zukünftig ein öffentlich zugängliches zentrales Informationsfreiheitsregister geben, in welchem Informationen von allgemeinem Interesse sowie weitere geeignete Informationen über das Internet oder in sonst öffentlich zugänglicher Weise veröffentlicht werden. Das ist bisher einmalig in Deutschland.

Wahlkreisbüro: Dorothea Marx
Autor: khh

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