eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 15:20 Uhr
10.10.2012

Baumfällungen in der Gartenstraße

Das Fällen der Kastanienbäume in der Gartenstraße von Sondershausen hat Wellen in Sondershausen geschlagen. Von der Stadtverwaltung Sondershausen kam jetzt zu diesem Thema folgende Stellungnahme.

Am Freitag, dem 5. Oktober 2012, mussten in der Sondershäuser Gartenstraße fünf alte Kastanienbäume gefällt werden. Dies ist nicht nur für die Bevölkerung unserer Stadt sehr bedauerlich, wie gerade die öffentlichen Reaktionen zeigen. Auch für die Stadtverwaltung war dieser Schritt nicht einfach. Letztlich musste die Fällung aber unter Abwägung des in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Sicherheitsrisikos doch angeordnet werden.

Diese Entscheidung ist niemandem leicht gefallen, da auch die Stadtverwaltung diese Bäume sehr gern erhalten hätte. Gerade in den letzten zwei Jahren waren Abbrüche sehr starker Äste zu verzeichnen. Die Bäume verloren zunehmend ihre für sie eigene Kronenbildung. Weiter war bei einigen Bäumen eine immer stärkere Neigung in Richtung Straße festzustellen, womit das Gleichgewicht der Bäume weiter gestört wurde.

Zudem kam es in der Vergangenheit durch einen großen abgebrochenen Ast auch zu einem erheblichen Schaden an einem Fahrzeug. An einem während eines Sturms umgestürzten Baum waren sehr starke Wurzelschäden durch Fäulnis trotz voller Baumkrone zu verzeichnen. Weitere sichere Indizien für eine fortschreitende Gefährdung bzw. Schädigung waren die jährlich zunehmenden Totholzbildungen in den Bäumen, was dem Stamm nicht unmittelbar angesehen werden kann. Auch die im jeweiligen Frühjahr der vergangenen Jahre genau beobachteten Neuaustriebe waren leider stark rückläufig. Dies geht aus den zweimal jährlich stattfindenden Baumkontrollen hervor.

Die Entscheidung, diese Bäume zu fällen, basiert auf einer mehrmaligen Inaugenscheinnahme durch speziell dafür geschultes und erfahrenes Personal. Auch wenn der ein oder andere Baum noch vielleicht drei Jahre unter dem Verlust weiterer Äste hätte stehen bleiben können, so war die zunehmende Gefährdung aber letztlich nicht mehr vertretbar, und ein Fällen im Zuge der gerade stattfindenden Baumaßnahmen war angezeigt. Der Gesundheit und dem Leben der Passanten im Bereich des Gottesackers, insbesondere der dort auch spielenden Kinder (ein angelegter Spielplatz befindet sich direkt auf dem Gottesacker), ist der Vorrang einzuräumen. Die Fällung erfolgte damit pflichtgemäß unter Berücksichtigung aller einzubeziehenden Interessen.

In der letzten Sitzung des Hauptausschusses wurde auch auf die notwendigen Fällungen hingewiesen. Selbstverständlich werden auch Ersatzpflanzungen vorgenommen.
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)