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Mi, 15:30 Uhr
10.10.2012

kn-Polizeibericht vom Mittwoch

Gleich drei Mal wurde in Artern eingebrochen. Was sonst so alles passierte, gibt es mit einem Klick hier..


Kriminalitätsgeschehen

Zwischen dem 06.10.2012 und 09.10.2012 wurde in einen Garten der Gartenanlage "Zufriedenheit" in Sondershausen eingebrochen. Von der Terrasse entwendeten die Täter drei Gartenstühle im Wert von ca. 60 Euro.

In der Nacht zum 09.10.2012 wurden auf dem Gelände an der BFT Tankstelle in Sondershausen Berka PKW beschädigt und Teile entwendet. Ein Autohändler hat dort insbesondere Gebrauchtwagen abgestellt. Entwendet wurden vier Radzierblenden von einem VW. Von weiteren PKW wurden ein Spiegel und mehrere Scheibenwischer beschädigt und verbogen. Der Schaden beträgt ca. 500 Euro.

Unbekannte Täter kamen im Zeitraum vom 05.10.12 bis 09.10.12 vermutlich durch einen Nachbargarten auf das Gartengrundstück der Geschädigten in Artern, Seehäuser Str.. Hier wurde das Schloss der Tür zur Gartenlaube geöffnet und so in die Laube
eingedrungen. Aus der Gartenlaube wurde ein Gasheizgerät ohne Gasflasche entwendet. Der Schaden beträgt ca. 80 Euro.

Unbekannte Täter brachen in der Nacht auf den Dienstag in Artern, St.-Veits-Straße 5 einen Kellerraum auf. Mittels körperlicher Gewalt und einem Werkzeug wurde der Holzverschlag geöffnet. Im Anschluss wurde der Kellerinnenraum durchsucht. Offensichtlich wurden keine Gegenstände entwendet. Der Schaden wurde mit ca. 20 Euro angezeigt.

Verkehrsgeschehen

Am 09.10.2012 gegen 07.20 Uhr begegneten sich auf der Landstr. zwischen Wasserthaleben und Greußen ein Bus und LKW Unimog. Sie berührten sich an den Außenspiegeln, welche beschädigt wurden. Die Schadenshöhe beträgt ca. 600 Euro.


Der Fahrer eines Kleintransporters Fiat Ducato befuhr am gestrigen Tag gegen 15:15 Uhr die Rudolf-Breitscheid-Straße in der Ortslage Artern, aus Richtung Stadtmitte kommend, in Richtung Kalbsrieth. Kurz hinter dem Kreisel übersah der Fiat-Fahrer infolge Unachtsamkeit den verkehrsbedingt haltenden Pkw Peugeot 406 und fuhr trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung auf. Der Schaden beträgt ca. 8.000 Euro.
Autor: khh

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