Mi, 13:45 Uhr
24.10.2012
Neues aus Berlin (129)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Steffen-Claudio Lemme (SPD) zum Thema: Aufatmen bei gemeinnützige Organisationen
MOBIT und andere Initiativen gegen Rechts können aufatmen - Regelung zur Gemeinnützigkeit im Steuerrecht bleibt unverändert, So die Meldung, die kn aus Berlin erreichte...
Anlässlich der heutigen abschließenden Beratung zum Jahressteuergesetz 2013 im Finanzausschuss des Bundestages erklären die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneten Iris Gleicke, Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss, Steffen-Claudio Lemme, Landesvorsitzender von MOBIT Thüringen, und Carsten Schneider, Sprecher der SPD-Landesgruppe Thüringen:
Mit der heutigen Entscheidung können viele gemeinnützige Organisationen aufatmen, so auch die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Thüringen. Neben öffentlichen Fördergeldern ist sie auf finanzielle Unterstützung etwa in Form privater Spenden angewiesen, um ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können. Künftig können solche Zuwendungen von Privatpersonen an die Beratungsstelle weiterhin steuerlich geltend gemacht werden.
Die SPD hat sich durchgesetzt und die Koalitionsfraktion zu einer 180-Grade-Wende bewogen. CDU/CSU und FDP haben heute eine geplante Änderung im Steuerrecht verworfen, wonach Organisationen unwiderlegbar als verfassungsfeindlich gelten und damit ihre Gemeinnützigkeit verlieren, nur weil sie sich gegen Rechtsextremismus engagieren und deshalb in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden. Stattdessen gilt weiterhin der gesetzliche Vorbehalt, wonach die Verfassungsfeindlichkeit widerlegt beziehungsweise die Verfassungstreue belegt werden kann.
Auf Drängen der SPD wurde die Steuerbefreiung gegen den Nachweis der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit im Jahr 2007 gesetzlich verankert. Die Erfahrungen seitdem haben gezeigt, dass dies ein praktikabler Kompromiss gewesen ist. Einerseits wurden verfassungsfeindliche Organisationen von steuerlicher Förderung tatsächlich ausgeschlossen, andererseits gab es ausreichenden Rechtsschutz für Körperschaften und einen Ermessensspielraum für das Finanzamt. Deshalb haben wir uns in den Beratungen zum Jahressteuergesetz 2013 für die Beibehaltung der bisherigen Regelung der Zuerkennung der Gemeinnützigkeit eingesetzt.
Hintergrund:
In § 51 Abs. 3 Abgabenordnung sollte das Wort widerlegbar gestrichen werden. Die Regelung bleibt nun unverändert.
Carsten Schneider MdB
Haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Sprecher der SPD-Landesgruppe Thüringen
Steffen-Claudio Lemme MdB
Autor: khhMOBIT und andere Initiativen gegen Rechts können aufatmen - Regelung zur Gemeinnützigkeit im Steuerrecht bleibt unverändert, So die Meldung, die kn aus Berlin erreichte...
Anlässlich der heutigen abschließenden Beratung zum Jahressteuergesetz 2013 im Finanzausschuss des Bundestages erklären die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneten Iris Gleicke, Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss, Steffen-Claudio Lemme, Landesvorsitzender von MOBIT Thüringen, und Carsten Schneider, Sprecher der SPD-Landesgruppe Thüringen:
Mit der heutigen Entscheidung können viele gemeinnützige Organisationen aufatmen, so auch die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Thüringen. Neben öffentlichen Fördergeldern ist sie auf finanzielle Unterstützung etwa in Form privater Spenden angewiesen, um ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können. Künftig können solche Zuwendungen von Privatpersonen an die Beratungsstelle weiterhin steuerlich geltend gemacht werden.
Die SPD hat sich durchgesetzt und die Koalitionsfraktion zu einer 180-Grade-Wende bewogen. CDU/CSU und FDP haben heute eine geplante Änderung im Steuerrecht verworfen, wonach Organisationen unwiderlegbar als verfassungsfeindlich gelten und damit ihre Gemeinnützigkeit verlieren, nur weil sie sich gegen Rechtsextremismus engagieren und deshalb in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden. Stattdessen gilt weiterhin der gesetzliche Vorbehalt, wonach die Verfassungsfeindlichkeit widerlegt beziehungsweise die Verfassungstreue belegt werden kann.
Auf Drängen der SPD wurde die Steuerbefreiung gegen den Nachweis der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit im Jahr 2007 gesetzlich verankert. Die Erfahrungen seitdem haben gezeigt, dass dies ein praktikabler Kompromiss gewesen ist. Einerseits wurden verfassungsfeindliche Organisationen von steuerlicher Förderung tatsächlich ausgeschlossen, andererseits gab es ausreichenden Rechtsschutz für Körperschaften und einen Ermessensspielraum für das Finanzamt. Deshalb haben wir uns in den Beratungen zum Jahressteuergesetz 2013 für die Beibehaltung der bisherigen Regelung der Zuerkennung der Gemeinnützigkeit eingesetzt.
Hintergrund:
In § 51 Abs. 3 Abgabenordnung sollte das Wort widerlegbar gestrichen werden. Die Regelung bleibt nun unverändert.
Carsten Schneider MdB
Haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Sprecher der SPD-Landesgruppe Thüringen
Steffen-Claudio Lemme MdB