Mo, 16:30 Uhr
29.10.2012
kn-Forum: Tolles Gesetz
Ein Leserbrief beschäftigt sich mit Nebeneinkünften. Steinbrück legt Nebeneinkünfte offen, so die Überschrift.
Nun hat der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück, seine Nebeneinkünfte offen gelegt. 89 Vorträge seit dem Jahre 2009 brachte ihm 1,25 Millionen Euro. Die Honorierung belief sich von 1000 bis 25000 Euro.
Weitere 237 Vorträge im gleichen Zeitraum ohne Honorar machen ihn wohl zum Superredner der letzten drei Jahre. Offenlegung ja, aber das was da das Licht der Welt erblickt, wirft Fragen über Fragen auf. Vor allem die Betroffenen Abgeordneten des Bundesrages rufen unerschrocken, alles im Lot, alles Recht und Gesetz.
Dieses tolle Gesetz haben sich die Abgeordneten selbst geschaffen und schöpfen die Möglichkeit der Nebenverdienste weidlich aus. Ist es nicht so, dass die Abgeordneten in den Bundestag gewählt werden, um des Volkes Interessen zum Maßstab ihres Handelns zu machen? Zu Zeiten der Wahlkämpfe wird der Wähler damit bezirzt und man glaubt sie werden das auch mit Redlichkeit wahrnehmen, diese Interessenvertretung.
Das die tatsächliche Politik weit ab davon ganz andere Interessen bedient, ist längst bittere Realität. Vollzeitjob ist die Arbeit der Abgeordneten und nicht nur ich frage mich, wie das mit den ausufernden Nebeneinkünften zu vereinbaren ist. Woher nehmen sich diese Abgeordneten diese Zeit? Sind etwa deshalb die Stühle des Bundestages so leer? Es kann und darf doch nicht sein, das Mandat als Sprungbrett für Nebeneinkünfte zu nutzen. Wenn ich diesen Vollzeitjob annehme, kann ich nicht noch weitere bezahlte Tätigkeiten ausüben.
Das sollte schnellstens geändert werden und nicht die geänderte Einstufeng von Nebeneinkünften in 10 Kategorien. Die Einteiluing von Menschen in Marktwert, Zocker und Abgezockte, ist mehr als fatal und mit Neiddebatte hat das rein gar nichts zu tun. Muss denn wirklich alles ausufern? Diese Geldgier macht die Gesellschaft krank.
Rolf-Dieter Reiber
Ichstedt
Autor: khhNun hat der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück, seine Nebeneinkünfte offen gelegt. 89 Vorträge seit dem Jahre 2009 brachte ihm 1,25 Millionen Euro. Die Honorierung belief sich von 1000 bis 25000 Euro.
Weitere 237 Vorträge im gleichen Zeitraum ohne Honorar machen ihn wohl zum Superredner der letzten drei Jahre. Offenlegung ja, aber das was da das Licht der Welt erblickt, wirft Fragen über Fragen auf. Vor allem die Betroffenen Abgeordneten des Bundesrages rufen unerschrocken, alles im Lot, alles Recht und Gesetz.
Dieses tolle Gesetz haben sich die Abgeordneten selbst geschaffen und schöpfen die Möglichkeit der Nebenverdienste weidlich aus. Ist es nicht so, dass die Abgeordneten in den Bundestag gewählt werden, um des Volkes Interessen zum Maßstab ihres Handelns zu machen? Zu Zeiten der Wahlkämpfe wird der Wähler damit bezirzt und man glaubt sie werden das auch mit Redlichkeit wahrnehmen, diese Interessenvertretung.
Das die tatsächliche Politik weit ab davon ganz andere Interessen bedient, ist längst bittere Realität. Vollzeitjob ist die Arbeit der Abgeordneten und nicht nur ich frage mich, wie das mit den ausufernden Nebeneinkünften zu vereinbaren ist. Woher nehmen sich diese Abgeordneten diese Zeit? Sind etwa deshalb die Stühle des Bundestages so leer? Es kann und darf doch nicht sein, das Mandat als Sprungbrett für Nebeneinkünfte zu nutzen. Wenn ich diesen Vollzeitjob annehme, kann ich nicht noch weitere bezahlte Tätigkeiten ausüben.
Das sollte schnellstens geändert werden und nicht die geänderte Einstufeng von Nebeneinkünften in 10 Kategorien. Die Einteiluing von Menschen in Marktwert, Zocker und Abgezockte, ist mehr als fatal und mit Neiddebatte hat das rein gar nichts zu tun. Muss denn wirklich alles ausufern? Diese Geldgier macht die Gesellschaft krank.
Rolf-Dieter Reiber
Ichstedt
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
