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Mo, 16:31 Uhr
05.11.2012

Bürgerrechte stärken?

Der im Thüringer Landtag vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zum Informationsfreiheitsgesetz stärkt die Rechtsposition der Bürger gegenüber der öffentlichen Verwaltung deutlich. Das meint zumindest das Thüringer Innenministerium...


So führt insbesondere die Einführung der 3-Monatsfrist zu mehr Rechtssicherheit und Klarheit für den einzelnen Bürger. Die Regelung, dass ein Antrag als abgelehnt gilt, wenn er nicht fristgerecht beschieden wird, vermeidet für den Bürger einen Schwebezustand, in dem er im Unklaren über den Bearbeitungsstand seines Antrags bleibt.

Zugleich wird der Druck auf die Behörde erhöht, den Antrag rechtzeitig innerhalb der 3-Monatsfrist zu entscheiden. Der Antragsteller, der innerhalb dieser Frist keine Antwort erhalten hat, kann gegen die Nichtbeantwortung unmittelbar Rechtsbehelfe einlegen. Damit der Antragsteller Gewissheit über die Ablehnung erhält, ist die öffentliche Verwaltung verpflichtet, diese auf Verlangen zu bestätigen.

Darüber hinaus kann sich der Antragsteller auch an den neu zu schaffenden Informationsfreiheitsbeauftragten wenden. Dieser wacht über die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes. Verstöße gegen das Gesetz kann er rügen und öffentlich machen. Die Institution des Informationsfreiheitsbeauftragten wird mit dem Gesetz erstmals eingeführt.

Weiterhin kann sich der betroffene Bürger an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wenden und eine verzögerte Bearbeitung seines Antrages rügen. Allerdings zeigt die Evaluation des bisher geltenden Informationsfreiheitsgesetzes, dass weniger als 1 Prozent der Anträge später als drei Monate nach Antragstellung entschieden werden. Es geht hier also lediglich darum, die wenigen säumigen Behörden, die in der Vergangenheit länger als drei Monate mit der Antragsbearbeitung zugewartet haben, einem zusätzlichen Sanktionsdruck auszusetzen.
Weiter soll dem Gesetzentwurf zufolge jeder Bürger ein Recht auf Informationszugang haben. Damit wird der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet, da nach derzeitiger Rechtslage nur EU-Bürger oder Bürger, die in einem EU-Mitgliedsland ihren Wohnsitz haben, berücksichtigt sind.

Aufgehoben oder beschränkt werden auch derzeit bestehende umfassende Bereichsausnahmen. So können künftig auch Informationsansprüche gegenüber dem Thüringer Landtag selbst und gegenüber dem Thüringer Rechnungshof geltend gemacht werden. Insgesamt steht der Entwurf unter dem Gebot, die Transparenz der Verwaltung unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher und privater Belange zu erhöhen.

Im Hinblick auf den Ablehnungsgrund eines Informationsbegehrens aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwands enthält der vorliegende Entwurf eine Regelung, wie sie auch in den anderen Informationsfreiheitsgesetzen der Länder in unterschiedlicher Art und Weise normiert ist. Sinn und Zweck der Regelung ist es, dass die Bearbeitung anderer Verwaltungsvorgänge, die andere Bürger betreffen, nicht dadurch verzögert werden soll, dass ein Informationsfreiheitsbegehren gewissermaßen eine gesamte Behör-denstruktur in Anspruch nimmt und die Verfahrensbearbeitung anderer Vorgänge beeinträchtigt. Es geht hier darum, dass Informationsfreiheitsansprüche nicht einseitig und bevorzugt vor anderen Verwaltungsvorgängen bearbeitet werden sollen. Dies würde unter Umständen zulasten anderer Bürger gehen, die sich ebenfalls mit ihren Begehren an die Verwaltung gewendet haben.

Somit wird letztendlich nur der Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit aller Verwaltungsvorgänge innerhalb der Behördenstruktur gesetzlich normiert. Diese Regelung entspricht dem bundeseinheitlichen Standard. Thüringen nimmt mit dem Informationsfreiheitsgesetz eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik ein. Zahlreiche Bundesländer verfügen über kein vergleichbares Regelwerk, darunter unter anderem Bayern, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Sachsen.
Autor: red

Kommentare
wkeim
06.11.2012, 07.52 Uhr
Von Skandinavien Informationsfreiheit lernen?
So geht das in Skandinavien, das den Informationszugang zu amtlichen Dokumenten vor 240 Jahren "erfand": Beschreibungen aller Dokumente der norwegischen Staatsverwaltung der letzten 2 Jahre sind suchbar ( siehe: oep.no http://www.oep.no/nettsted/fad/OM-OEP.html?lang=en ) im Internet veröffentlicht.

Der Antragsteller findet und bestellt elektronisch die Dokumentnummer, die Behörde hat wenig Arbeit das elektronisch zuzusenden. Das kostet nichts. Diese Vereinfachung für Antragssteller und Verwaltung trägt Früchte: ca. 3 385 Anfragen pro 100.000 Einwohner pro Jahr ( http://home.broadpark.no/%7Ewkeim/files/Norway_number_of_requests.html ). In Deutschland werden weniger als 4 Anfragen pro 100.000 Einwohner pro Jahr bearbeitet.

In Schweden sollte die Antwort mit den gewünschten Dokumenten innerhalb 24 Stunden gegeben werden. 99 % der Antragsteller sind Journalisten. ( http://home.broadpark.no/%7Ewkeim/files/Broschard-Exkurs_schwedische_Verwaltungspraxis.html ) Norwegen operiert mit 1 bis 3 Tagen Antwortfrist. Nach 5 Arbeitstagen kann wegen Untätigkeit geklagt werden.

Könnte die Presse nicht im Interesse besserer Betrichterstatung und ihrer Leser auch für solch ein IFG kämpfen? Sowohl die norwegische ( http://offentlighet.no ) als auch die Schweizer Presse ( www.oeffentlichkeitsgesetz.ch ) unterhalten "Kampfplattformen" für die Unterstützung von IFG (dort Öffentlichkeitsgesetze).
geloescht.otto
06.11.2012, 08.54 Uhr
Was (??)
denn für Bürgerrechte??
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