Fr, 11:00 Uhr
16.11.2012
Mit Kindern über Downloads reden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Eltern nicht für illegale Downloads ihrer Kinder haften, wenn sie diese darüber belehrt haben, dass die Teilnahme an Tauschbörsen verboten ist. Dazu Tipps der Thüringer Verbraucherschützer...
Eltern sind nicht verpflichtet, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zu sperren. Dazu – so der BGH – sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben. Die Verbraucherzentrale Thüringen begrüßt das Urteil, mit dem realistische Anforderungen an die Aufsichtspflicht der Eltern gestellt werden.
Der in der Vergangenheit ausufernden Haftung von Eltern bei Filesharing werde damit künftig Einhalt geboten. Unbeantwortet blieben im Urteil Fragen zur Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes. Hier ist seit langem der Gesetzgeber gefordert: Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert die Bundesregierung auf, endlich das angekündigte Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken zu verabschieden, mit dem die Rechtsanwaltskosten für Verbraucher gedeckelt werden sollen.
Autor: nnzEltern sind nicht verpflichtet, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zu sperren. Dazu – so der BGH – sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben. Die Verbraucherzentrale Thüringen begrüßt das Urteil, mit dem realistische Anforderungen an die Aufsichtspflicht der Eltern gestellt werden.
Der in der Vergangenheit ausufernden Haftung von Eltern bei Filesharing werde damit künftig Einhalt geboten. Unbeantwortet blieben im Urteil Fragen zur Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes. Hier ist seit langem der Gesetzgeber gefordert: Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert die Bundesregierung auf, endlich das angekündigte Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken zu verabschieden, mit dem die Rechtsanwaltskosten für Verbraucher gedeckelt werden sollen.