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Mi, 10:51 Uhr
23.01.2013

Anteil der Wiederholungstäter steigt

Am 31. März 2012 waren nach Auskunft des Thüringer Landesamtes für Statistik 1 593 Strafgefangene in den Thüringer Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafanstalten inhaftiert, das ist die geringste Belegung seit zwölf Jahren. Allerdings steigt die Anzahl der Wiederholungstäter...

Grafik (Foto: TLS) Grafik (Foto: TLS)

Außerdem befanden sich 202 Personen in Untersuchungshaft, 26 in Jugendarrest und 26 Personen in sonstiger Freiheitsentziehung (darunter 2 in Abschiebungshaft).

1 411 Straftäter verbüßten eine Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht und 177 Straffällige eine Jugendstrafe. Fünf Gefangene befanden sich in Sicherungsverwahrung. Die Zahl der Inhaftierten in den fünf Thüringer Justizvollzugsanstalten, einschließlich der Jugendstrafanstalt und der Jugendarrestanstalt, ist gegenüber dem Vorjahresstichtag mit einem Rückgang um 9 Personen nahezu konstant geblieben.

Der Anteil der nichtdeutschen Insassen an den Strafgefangenen lag zum genannten Stichtag insgesamt bei 6,5 Prozent und hat sich somit gegenüber dem Vorjahreswert um knapp ein Prozent erhöht. Fast drei Viertel aller Insassen verbüßten zum wiederholten Male eine Strafe. Der Anteil der vorbestraften Strafgefangenen nahm sowohl im Vollzug von Freiheitsstrafe als auch im Jugendstrafvollzug in den letzten Jahren erheblich zu.

Er stieg bei den nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten von 65,2 Prozent im Jahr 2000 auf 78,9 Prozent im letzten Jahr. Der Anteil der Vorbestraften im Jugendstrafvollzug ist zwar wesentlich geringer, erhöhte sich jedoch auch erheblich von 23,2 Prozent (Jahr 2000) auf 34,5 Prozent (Jahr 2012).

Vier Fünftel aller zu einer Freiheitsstrafe (1 113 Personen) und ein Drittel der zu Jugendstrafe verurteilten Strafgefangenen (61 Personen) waren bereits vorbestraft, 332 Häftlinge sogar 5 bis 10 mal und 64 Insassen 11 mal und öfter. Die häufigste Art der Vorstrafen waren „Freiheits- und Geldstrafe“, (336 Häftlinge), „Freiheitsstrafe und Jugendstrafe“ (238 Häftlinge) und „Geldstrafe“ (240 Häftlinge).

Knapp die Hälfte aller Inhaftierten war Ende März noch keine 30 Jahre alt. 78 Prozent (1 104 Personen) der zu Freiheitsstrafe verurteilten Insassen waren ledig, knapp 11 Prozent (155 Personen) geschieden, 10 Prozent (146 Personen) verheiratet und 0,4 Prozent (6 Personen) verwitwet.

Die häufigste Ursache für den Freiheitsentzug war die Verurteilung wegen den so genannten „anderen Straftaten gegen die Person außer im Straßenverkehr“. Aus diesem Grund wurden 418 Personen inhaftiert, allein darunter saßen 162 Gefangene wegen gefährlicher Körperverletzung, 131 Gefangene wegen Körperverletzung und 46 Gefangene wegen Mordes ein. Weiterhin zählen zu dieser Deliktgruppe u. a. auch die Verletzung der Unterhaltspflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen, erpresserischer Menschenraub, Nötigung, Geiselnahme und Bedrohung.
Autor: red

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