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Di, 15:33 Uhr
19.03.2013

Verwarnung ausgesprochen

Wegen Insolvenzverschleppung ist heute die frühere Geschäftsführerin einer Sondershäuser Baufirma verwarnt worden. Die Strafe von 1.800 Euro wird nur fällig, wenn sie während der Bewährungszeit von einem Jahr erneut eine Straftat begeht...


Die Frau hatte die Firma 2009 übernommen. Erste Zahlungsprobleme gab es 2009. Die Firma war 2010 pleite, die spätere Angeklagte zog aber zu spät die Notbremse. Weil die 59-Jährige nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe vorbehalten. Laut Strafbefehl sollte sie 1.800 Euro zahlen
Autor: red

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