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Mi, 13:17 Uhr
20.03.2013

Equal Pay Day

Frauen verdienen noch immer deutlich weniger als Männer: SPD-Landtagsabgeordenete Dorothea Marx fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit

"Deutschland ist innerhalb der EU eines der Länder, in dem die Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen am größten sind. Das ist ein unhaltbarer Zustand", sagt Dorothea Marx, die Sprecherin für Bundes- und Europaangelegenheiten der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag anlässlich des Equal Pay Day. Dieser wird am Donnerstag, dem 21. März 2013, zum sechsten Mal in ganz Deutschland begangen. Der Equal Pay Day markiert den Zeitpunkt, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen. "Frauen sind in Deutschland mindestens genauso gut ausgebildet wie Männer; sie stellen 51 Prozent der Hochschulabsolventen. Dennoch liegt die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen bei 22% im bundesdeutschen Gesamtdurchschnitt", kritisiert die Landespolitikerin, die auch im Vorstand des Landesfrauenrates Thüringen e.V. vertreten ist. Die Schere zwischen den Löhnen von Männern und Frauen schließe sich auch im Laufe des Berufslebens nicht, sondern gehe immer weiter auseinander.

In den letzten Jahren habe sich beim Thema gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit in Deutschland kaum etwas getan. "Die Ankündigungen der Unternehmen, gleiche Löhne zu zahlen, waren zumeist nur Lippenbekenntnisse. Deshalb muss der Gesetzgeber eingreifen. Wir brauchen endlich ein Entgeltgleichheitsgesetz. Nur so werden die Unternehmen in Deutschland gezwungen, wirklich zu handeln", erklärt Marx. Die SPD-Bundestagsfraktion war in der Sitzung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages am 13.03.2013 erneut mit ihrem Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes gescheitert, da die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP gegen die Gesetzesinitiative stimmten.

Für das von der Bundes-SPD vorgeschlagene Entgeltgleichheitsgesetz wird ein statistisches Verfahren angewendet, mit dem zuverlässige Informationen über geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Vergütung ermittelt werden können. Betriebsrat und Antidiskriminierungsstelle des Bundes schalten sich im Falle einer nachgewiesenen Ungleichbehandlung ein, um beim Arbeitgeber die Durchsetzung gleicher Bezahlung für gleichartige Tätigkeiten zu verlangen.

Die Landesregierung in Thüringen habe mit dem Thüringer Vergabegesetz über öffentliche Aufträge ihrerseits einen Schritt in die richtige Richtung getan. Es beinhalte Regelungen, die eine faire und gleiche Bezahlung von Frauen und Männern zum Ziel haben.

Wahlkreisbüro: Dorothea Marx
Autor: khh

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